21-12-2012 17:54
laut Gesetz ist das doch Pflicht oder etwa nicht?
laut Gesetz ist das doch Pflicht oder etwa nicht?
Laut Gesetzt ist so einiges Pflicht, was in deinen Angeboten falsch ist oder gar fehlt.
Falls dir das nötige Wissen fehlt, so gibt es Beratungsstellen wie z.B. den Händlerbund. Die helfen für schmales Geld.
Wenn du dir das nicht leisten kannst, muss du die Konsequenzen ziehen und den Verkauf im Internet einstellen.
Ja. das ist möglich
Du kannst bestimmte Voreinstellungen wählen wie z. B. die Steuernummer, oder das die Rechnungsnummer fortlaufend automatisch vergeben wird
Wenn du auf ein Verkaufsprotokoll gehts und unterhalb anklickst Versandettikett oder Rechnung drucken, dort kannst du eine vorlage einrichten
Ein Wort zu deinen Angeboten:
Die rechtlichen Informationen im Angebot selbst sind laienhaft und überflüssig.
"laut Gesetz ist das doch Pflicht oder etwa nicht?"
verwende ein eigenes Rechnungsprogramm.
Das erleichtert dir letztendlich auch die Buchhaltung