am 12-10-2013 14:45 - zuletzt bearbeitet am 12-10-2013 15:25 von kh-marina
Hallo,
mein Käufer möchte unbedingt eine Privatrechnung von mir haben.
Um nichts zu vergessen, gibt es dazu eine Vorlage?
MfG
Markus [..]
Als Privater darfst du sowieso nur eine Quittung ausstellen. Normalerweise reicht der Ausdruck der Ebay-Mail aus. Hat dir dein Käufer verraten, wozu er die Rechnung benötigt?
*knurr
Ein privater VK stellt eine Quittung aus. KEINE RECHNUNG.
@booty
Schau halt mal genau im Gesetz und den AusfB nach.
Und:-natürlich keine Rechnung nach §11 UStG, und keine mit MWSt.
Der Begriff der Rechnung wird in den (verschiedenen) Gesetzen auch unterschiedlich gewertet.
Für den ganz normalen Privaten gilt eben BGB.
Und noch etwas:
Eine Rechnung bedeutet eine "Forderung" stellen (also noch nicht bezahlt).
(Ich helfe meinem Nachbarn und verlange dafür 100 €, die Forderung erteile z.B. ich schriftlich als Rechnung)
Und eine Quittung bedeutet Empfang einer Sache (also bezahlt oder erhalten).
(Der Nachbar bezahlt mich, ich gebe ihm eine Quittung,
d.H. auch AUF der Rechnung kann ich quittieren!!)
Und verweise jetzt bitte nicht auf steuerrechtliche Gründe,
die sind für die Erteilung irrelevant.
(Natürlich muß evtl. versteuert werden.)
Mehr möchte ich einfach nicht mehr ausführen.
Und wetten, in 2 Wochen kommt das Thema eh wieder.