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Hallo, ich habe einen neuen Schal mit Etikett den ich geschenkt bekomme habe bei ebay verkauft.

Nach 14 'Tagen hat nun der Käufer geschrieben, der Schal wäre nicht echt. Ich war natürlich etwas erstaunt und habe dann dem Käufer das Geld über PayPal zurück überwiesen mit extra Versandkosten von 6,99 €. In meiner der Rückantwort habe ich dann höflich wie ich bin, den Käufer darum gebeten mir dann auch den schönen Schal wieder zu schicken. Der Käufer hat mir vor 3 Tagen nun geschrieben er wird den Schal nicht wieder zurück schicken. Heute bekomme ich nun von einem Anwalt des Käufers einen Brief wo ich nun 690 € überweisen soll. Nun brauche ich eure Hilfe...muss jetzt wohl zu einem Fachanwalt...weiß vielleicht jemand ob das Vertragsrecht ist oder welches Fachrecht könnte das sein. Familienrecht und Arbeits-Sozialrecht fallen schon mal aus.

Vielen, lieben Dank im Voraus

 

Akzeptiert Lösungen (1)

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@aloha2811 schrieb:

Nach 14 'Tagen hat nun der Käufer geschrieben, der Schal wäre nicht echt. Ich war natürlich etwas erstaunt und habe dann dem Käufer das Geld über PayPal zurück überwiesen mit extra Versandkosten von 6,99 €. In meiner der Rückantwort habe ich dann höflich wie ich bin, den Käufer darum gebeten mir dann auch den schönen Schal wieder zu schicken. Der Käufer hat mir vor 3 Tagen nun geschrieben er wird den Schal nicht wieder zurück schicken. Heute bekomme ich nun von einem Anwalt des Käufers einen Brief wo ich nun 690 € überweisen soll. Nun brauche ich eure Hilfe...muss jetzt wohl zu einem Fachanwalt...weiß vielleicht jemand ob das Vertragsrecht ist oder welches Fachrecht könnte das sein. Familienrecht und Arbeits-Sozialrecht fallen schon mal aus.

Vielen, lieben Dank im Voraus


@aloha2811

 

und warum teilst Du nicht mit was der VK-Anwalt überhaupt von Dir will?

 

Abmahnkosten und/oder Verstöße gegen das Markenrecht werden nicht mit einer Rechnung von drei-euro-fuffzig "belohnt"....

 

Dazu ist Dein Artikelsortiment für einen "Privatverkäufer" extrem auffällig:

 

hochpreisige Designerartikel in verschiedenen Größen.....

 

Du solltest alle Unterlagen zusammenstellen und Dich kurzfristig mit einem Fachanwalt unterhalten...

 

zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......

Antworten (1)

Antworten (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo aloha2811

 

Für was will den der Anwalt so viel Geld?

 

Schon überprüft ob das Schreiben echt ist?

 

Gruß

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