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Hallo können alle Foris hier noch mal mit Auge drauf werfen ein Käufer macht große Probleme

Hallo

 

Könnt ihr euch mal in diesen Forum Thread mit einlesen

 

Können alle Foris hier noch mal mit  Auge drauf werfen ein Käufer macht große Probleme

 

http://community.ebay.de/t5/Verkaufen-bei-eBay/verschicktes-Paket-kommt-zur%C3%BCck/qaq-p/2690927/co...

 

Ich hätte große Lust diesen Käufer der die VK so bedroht und unberechtigte Forderungen stellt in das Forum zu holen

und denn mal zusagen was Sache ist

 

Stellt euch mal vor ihr würdet mit einem so einem Käufer diese Probleme haben was da abgeht das geht gar nicht

 

Also wenn ich solch ein Problem mit dem Käufer hätte könnte der sich sehr warm Anziehen der gehört auf jede Sperrliste

 

Wie ist eure Meinung dazu könnte man da mehr Helfen

 

Vielen Dank alle

 

 

Gesamtes Thema betrachten

 

Was für ein unangenehmer Zeitgenosse. Zum Glück ist das die Ausnahme und nicht die Regel...

Das Problem ist jetzt das Postfach. Es ist meines Wissens nicht möglich, ein Paket oder irgendetwas, dass quittiert werden muss an ein Postfach zu liefern. Die Post dürfte solche Adressen auch gar nicht annehmen.

 

Ich vermute eher eine Packstation, denn dort bleibt das Paket 7 Werktage liegen und wird dann zurück geschickt.

 

Wie dem auch sei, wenn der Käufer nachweisen kann, dass es an die vom Käufer gewünschte Adresse geschickt wurde, dann ist er aus der Nummer raus. Das Versäumnis liegt dann auf der Seite des Käufers und dieser muss dann erfüllen, nämlich innerhalb einer vom VK gesetzten Frist die Ware abholen oder Alternativen zu benennen, die dann zu seinen Kosten gehen. 

 

Ob er letztlich klagt oder nicht bleibt abzuwarten. Sollte ein Brief vom Anwalt oder eine Anzeige ins Haus flattern, dann sollte der VK sich auf jeden Fall Rechtsbeistand holen.

 

Dieses ist nur der Ratschlag eines Mit-Ebayers, der Helfen möchte und kein rechtlicher Hinweis. Ich bin kein Jurist, so wie der Käufer und möchte es auch ausdrücklich betonen, da es strafbar wäre dieses zu tun (§132a StGB).

 

 

 

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