02-05-2013 08:33
Hallo, was ist genau unter Bestandseinheit zu verstehen? Kann dies auch unsere Interne Artikelnummer sein?
Ich verstehe da eher die Angabe als Stück - Liter - oder so ähnlich
Cheffe... schon mal die Ebay AGB durchgelesen ?
Guckst du mal hier:
§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel), Preis vorschlagen und „Sofortige Bezahlung erforderlich“
1.
Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt.
Guckst du jetzt in "deine" AGB... du siehst Unterschied ? 😛
Da könnt ihr eure interne Artikelnummer hinterlegen.
Aber sacht mal.. wer kümmert sich um die Gestaltung und Betreuung eurer Angebote... der Chef selber ?
Wäre schön, wenn derjenige ein bisschen mehr Sorgfalt walten lassen würde, wie es sich für einen gewerblichen Anbieter auf Ebay gehört.
ich sag nur Stichwort "Abmahnung" :_|
Um nur schon mal einen Punkt zu nennen:
Widerrufsrecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen,....
Wer trägt denn nun die Rücksendekosten.
Das muss einem doch bei der Kontrolle auffallen, oder ? 😉
Au weia Cheffe... musst du noch viel lernen. 😉
TMG § 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten...
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,...
Alles Teile der sog. Impressumspflicht.
Der Name, der im Ebay-Account steht, muss nicht der des GF sein. Das kann auch ein Angestellter sein.
Es empfiehlt sich daher, in das Feld "zusätzliche Angaben zum Unternehmen", den gesetzlichen Vertreter explizit zu benennen.
Auch wenn mir diesbezüglich noch keine Abmahnung bekannt ist.
Aber "Impressumsstreitigkeiten" sind trotzdem beliebtes Thema bei den Gerichten.
Trifft hier nicht zu, aber es wurden schon GbRs verurteilt, weil der Vornamen gefehlt hat. ]:)