03-05-2013 06:42
Zitat e Mail:
Guten Abend,
mit haben heute Abend mit Interesse Ihre Nachricht von heute Morgen gelesen.
Wir haben den Artikel gestern entfernt, weil er sich nicht mehr in dem Zustand befindet,
in welchem wir ihn eingestellt haben. Die Möglichkeit, einen Artikel trotz Gebot zu entfernen, bietet ebay an und von dieser Möglichkeit haben wir ganz legal Gebrauch gemacht und Sie wurden ordnungsgemäß durch ebay informiert. Nach Rücksprache mit ebay wurde uns der Sachverhalt ebenfalls nochmals bestätigt.
Freundliche Grüße !
oder habe ich trotzdem wie ich Ihm geschrieben habe ein Anrecht auf die ;oder gleichwertige Ware ?
>Die Möglichkeit, einen Artikel trotz Gebot zu entfernen, bietet ebay an und von dieser Möglichkeit haben wir ganz legal Gebrauch gemacht und Sie wurden ordnungsgemäß durch ebay informiert. Nach Rücksprache mit ebay wurde uns der Sachverhalt ebenfalls nochmals bestätigt.
Moin
so, so ebay hat ihm das bestätigt . . . :_|
Auch hier hat mal wieder einer der inkompetenten ebay - Mitarbeiten
sein Unwissen weiter gegeben, einfach nur schlimm.
Nur, weil ebay etwas möglich macht,
heisst es im Umkehrschluss NICHT,
dass es auch rechtens ist.
Denn NOCH steht das BGB immer noch ÜBER den ebay - AGB.
Sag das mal Deinem VK.
Weil Du nun also klagen müßtest,
gäbe es evtl. stattdessen noch die Möglichkeit,
sich mit diesem VK preislich irgendwie zu einigen.
Hast Du mal versucht herauszubekommen,
wieviel Euro dem VK für das Sofa so vorschweben?
Selbst für einen Hunni wäre das Sofa ja noch ein Schnäppchen,
wenngleich er dieses Entgegenkommen NICHT verdient hat,
denn VK, die ihre Artikel wirderrechtlich vorzeitig beenden,
haben bei ebay nichts zu suchen . . . .