06-08-2012 18:49
Anwalt Tawill mahnt mich ab wegen meiner Widerrufsbelehrung ,insbesondere das bei unter 40€ der Käufer die Rücksendekosten zu zahlen hat.Der gesamte Text der Belehrung kommt von EBAY!!! Jetzt werde ich dafür abgemahnt?
Der Anwalt kommt mir spanisch vor.Fristsetzung unter einer Woche.Datum des Schreibens 27.07.Poststempel 30.07.12.Fristsetzung zur Zahlung 03.08.12! Da hatte ich den Brief noch nicht einmal!Bei Nichteinhaltung der Frist werden 5100€ fällig!!! Streitwert 10000 €! Das ist noch nicht einmal mein Jahresverdienst! Wer kann helfen? Danke S.K.
Hallo Leute...
Typisches Phänomen in diesem Forum.
Die Leute stellen eine Frage und waren nie mehr gesehen.
Beim TE schon der 2. Thread, den er öffnet, aber offenbar nie die Antworten liest... ?:|
Besonders bei Gewerblern zu beobachten, die hier im Forum wertvolle Tipps bekommen.
Schaut man sich dann nach 3 Tagen die Angebote an, so sind sie meistens immer noch unverändert.
Tja.. und dann wundern sie die Meisten über die Abmahnung und suchen "Mit-Geschädigte"...
Ich rate dir eine Mitgliedschaft im "deutschen Händlerbund" kostet was, aber nicht die Welt, und du bist abgesichert....die helfen dir auch jetzt bei der Abmahnung (wenn du Mitglied wirst...) 😉
Herr Tawill hat eine direkte Standleitung zu Ebay...
Wenn man seinen Namen aber falsch schreibt, findet Saschispatz den Thread nicht. 😛
Anwalt Tawill mahnt mich ab wegen meiner Widerrufsbelehrung ,insbesondere das bei unter 40€ der Käufer die Rücksendekosten zu zahlen hat.Der gesamte Text der Belehrung kommt von EBAY!!! Jetzt werde ich dafür abgemahnt?
Das ist mir schon bei deiner ersten Frage aufgefallen. Aber da hast du wohl schon nicht mehr reingeguckt ?
"Der Anwalt kommt mir spanisch vor"
Der Anwalt ist dafür bekannt solche Schlampläden wie deinen anzumahnen. Schließlich gibt es die Gesetze über die rechtliche Gestaltung gewerblicher Angebote nicht umsonst. ]:)
Du hastz nämlich ohne Sinn und Verstand irgendwas von Ebay abkopiert, ohne zu kapieren was du da tust.
Aproproi Spanisch... nicht wundern, wenn du deine Frage gleich nicht mehr wiederfindest. Herr Tawill hat eine direkte Standleitung zu Ebay... ]:)
er bietet doch selbst hilfe bei abmahnungen an....?:|
http://www.123recht.net/Rechtsanwalt-Sascha-Tawil-Berlin-__l103134.html
Hier noch ein Link in dem steht, um was es wirklich bei Abmahnungen geht:
http://www.rettet-das-internet.de/abmahnung.htm
obwohl das eigentlich jedem Menschen, der noch einigermassen geradeaus denken kann, sowieso klar sein sollte.
Der Name ist bekannt.
Einer der Großen in der Abmahnbranche.
Unbedingt ernstnehmen. Der versteht sein Geschäft.
Geh selbst zum Anwalt, lasse Dich beraten und Deine WRB in Ordnung bringen.
Solch lebenswichtige Texte bekommt man nicht von eBay, sondern vom Fachanwalt.
AGB hast Du keine?
bin etwas überrascht, das Du Deine abmahnfähigen Angebote weiterhin online läßt -
hast Du keinen Rechtsbeistand an Deiner Seite?
was ist das für eine WRB?
"...Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen 2 ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)........."
manchmal ist es extrem sinnvoll, hilfreich und GELD-sparend kurzfristig einen Termin beim Fachanwalt zu machen....
Du hast aktuell zwei Möglichkeiten:
Deine abmahnfähige WRB schnellstmöglich überarbeiten/aktualisieren.....
ODER
alle abmahnfähigen - aktuell-eingestellten Angebote vorzeitig zu beenden......
die Einstellgebühren sind dann futsch -
in Anbetracht einer weiteren Abmahnung durchaus akzeptabel....
P.S.
In deiner WRB geht es NICHT nur um die 40,-Euro-Regelung.
Da sind diverse weitere abmahnbare Fehler drin!
Die 5100 Euro werden erst fällig, wenn du gegen eine zuvor abgegebenen Unterlassungserklärung verstösst.
Aber wie gesagt, die müsste erst mal von dir abgegeben werden.
Wenn du gegen die Frist jetzt verstösst, dann könnte es sein, daß der Gerichtsvollzieher mit einer einstweiligen Verfügung angetrabt kommt.
Meistens schicken die Abmahnanwälte aber erst noch freundliche Erinnerungen, denn sie wollen ja dein Geld, sonst nichts!
Wie es Saschispatz hält, weiß ich aber nicht. Mit dem hatte ich noch nichts zu tun.
Deine Widerrufsbelehrung mag von ebay sein, ist aber veraltet und somit nicht mehr gültig.
D.h. rechtswidrig und abmahnbar!
Es fehlt in den Angeboten deine Steuernummer im Impressum bzw. der Hinweis auf Kleinunternehmer-Befreiung.
Du solltest dir dringend einen auf Internet- Verkauf spezialisierten Anwalt suchen, der dich berät.
Die Abmahnung ist zwar berechtigt, ein Anwalt kann aber möglicherweise noch das Schlimsste abwenden.
Stichworte: Schadensminderrungspflicht und überhöhte Mahngebür.
Auf jeden Fall: Angebote beenden und erst wieder einstellen, wenn du alles erledigt hast, sprich deine WRB berichtigt ist.
Viel Erfolg!
Nimm Dir einen Anwalt. Selber kann man viel falsch machen.
Und beende, bzw. mache die Artikel im Shop, unsichtbar solange die Angelegenheit nicht geklärt ist.
Denn es könnten noch weitere Abmahnungen folgen.
P.S.
Ich halte es zudem zwingend für notwendig, dass du einen Fachanwalt zu Rate ziehst.
...wie schon geschrieben "deutscher Händlerbund" der kümmert sich regelmäßig um deine AGB und WRB schauen sich deine Rechtssachen durch und ändern sie , d.h. du bekommst ne Email zum Ändern des Schriftstücks weil mal wieder neue Gesetze angesagt sind.....lohnt sich die 240 Euro im Jahr sollte dein Laden dir wert sein ....so schnell wie möglich! 🙂
Die WRB ist ja immer noch fehlerhaft und ungültig! :_|
Manche Verkäufer werden tatsächlich zu Recht abgemahnt...;-)
Oh... ich entschuldige mich natürlich, daß ich Herrn Rechtsanwalt Sascha Tawil mit 2 l geschrieben habe...

dvdkuenstler:
Brauchen Hilfe ?
http://www.youtube.com/watch?v=7xN-Meyxc1A
"Wann kann man denn das Rückgaberecht anbieten?"
Indem man alles kopiert, was einem unter den Mauszeiger kommt. 😛
Wann kann man denn das Rückgaberecht anbieten?
Hast du dich schon mal damit beschäftigt, warum die
meisten Gewerblichen nur das Widerrufsrecht auf
eBay anbieten?