06-08-2012 15:11
Habe gestern einen Artikel verkauft,
nun hat mir der Käufer geschrieben,
das er es zu spät gesehen hat, das nur "Selbstabholung" möglich ist,
er einen zu langen Anfahrtsweg hat
und will vom Kauf zurücktreten.
Auktion: http://www.ebay.de/itm/200799810348?ssPageName=STRK:MESOX:IT
Du könntest ja den Unterlegenen zunächst ganz unverbindlich per Mail fragen, ob er denn evtl. noch Interesse hätte, und erst wenn alles soweit abgestimmt ist, ein "offizielles" Angebot an Unterlegene für ihn starten, welches er dann nur noch annehmen müsste.
Problem ist geklärt, danke für die Antworten.
Du kannst keinen Artikel anbieten, über den du mit
einem anderen Mitglied noch einen rechtsgültigen
Kaufvertrag hast.
Und wenn nicht?
Ich gehe mal davon aus, das der Versand zu teuer wäre , sind schließlich ältere gebr.Felgen und die Versandkosten sind mind.50 Euro zusätzlich. Außerdem habe ich keine Lust 😉 den Rädersatz durch die Gegend zu kutschieren.....deswegen:nur Selbstabholung.
Ja ich weiß, das ich einen nicht bez. Artikel melden kann und meine Verk.Prov. zurück erhalte. Aber das wollte ich umgehen, wollte erts mal probieren,ob der unterl. Bieter Interesse hat.
"Wenn ich dem unterlegenem Bieter ein Angebot unterbreite und er es nicht annimmt, kann ich dann die Transaktion mit dem 1.Bieter immer noch abbrechen?"
Du musst erst abbrechen und dann dem unterlegenen Bieter anbieten.
"Wie verhält es sich dann mit der Verkaufsgebühr?"
Durch die Eröffnung einer Unstimmigkeit über einen nicht bez. Artikel erhälst du die Provision gutgeschrieben.
Und nun?
Warum versendest du nicht?
....ich weiß, das ich
Probleme klären -> Transaktionsabbruch nutzen kann.
Meine Frage: Wenn ich dem unterlegenem Bieter ein Angebot unterbreite und er es nicht annimmt, kann ich dann die Transaktion mit dem 1.Bieter immer noch abbrechen?
Wie verhält es sich dann mit der Verkaufsgebühr?
Danke
MFG Tom