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Ich habe einen Artickel einigestellt mit einem Mindestpreis..

Dieser wurde aber nicht überboten, sonder weit unterboten,muß ich den Artickel drotzdem an den Käufer abgeben

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)


@richarbrunne_9schrieb:

Dieser wurde aber nicht überboten, sonder weit unterboten,muß ich den Artickel drotzdem an den Käufer abgeben


Servus @richarbrunne_9

 

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zum Einstellen eines Artikels.

1. Die "Auktion", bei der man mit einem Startpreis von einem Euro starten kann,

aber auch mit einem höheren Startgebot.

 

2. Der Sofort-Kauf... also Festpreis.

 

Oft wird das auch mit der Auktion kombiniert.

Bedeutet: Man kann gleich für einen Betrag x kaufen

oder aber ein Gebot abgeben... dann - mit Abgabe eines Gebotes - ist die Möglichkeit zum Sofortkauf aber weg.

 

Man kann den Sofortkauf auch mit der Funktion Preisvorschlag kombinieren.

 

3. Auktion mit Mindestpreis.

Soweit ich weiß,

muss der Mindestpreis 75€ Minimum betragen.
Warum das so ist,

kann ich nicht sagen.

Wählt man diese Option,

würde man während der Auktion und auch nach Ende im Angebot

unter dem Gebot den Schriftzug "Mindestpreis wurde nicht erreicht" sehen...

oder eben auch,

dass er erreicht worden ist.

Je nachdem.

 

Nun hatte ich vermutet,

Du hättest vielleicht Sofortkauf mit Auktion kombiniert

und nicht gewusst,

dass das erste Gebot den Sofortkauf "rauskickt"...

Scheint aber nicht so zu sein.

Den Schriftzug mit dem Mindestpreis sieht man auch nicht.


Also hast Du mit einer normalen Auktion eingestellt

und an den Höchstbietenden verbindlich verkauft.

 

Du scheinst nicht erfasst zu haben,

dass Du einen Artikel hier mit dem ersten Gebot,

das darauf abgegeben wird,

verbindlich verkauft hast.

Wäre es also bei einem Gebot geblieben,

hättest Du es auch für einen Euro abgeben müssen.

 

Immer alles vorher gründlich lesen...

z.B. http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html


@richarbrunne_9schrieb:

Dieser wurde aber nicht überboten, sonder weit unterboten,muß ich den Artickel drotzdem an den Käufer abgeben


 

Hi,

 

geht es um das Dirndl?

 

https://www.ebay.de/itm/Modisches-Dirndl-Groesse-44-mit-Bluse-und-Schultertuch-in-sehr-guten-Zustand...

 

Da hast du keinen Mindestpreis angegeben.

 

Du hast das Dirndl für 30,50€ plus Versandkosten verkauft.

 

...................................................................................

Antworten kannst du über "Kommentare".

Antworten (2)

Antworten (2)

@richarbrunne_9

 

Welchen Mindestpreis meinst Du? Bei Deinem Artikel gab es keinen Mindestpreis. Diese Option wäre kostenpflichtig gewesen und würde angezeigt werden.

 

Hattest Du eine Sofortkauf-Option hinzugefügt? Das ist kein Mindestpreis. Der Sofortkauf fällt beim ersten Gebot weg und Dein Angebot läuft als ganz normale Auktion weiter - mit dem Ergebnis, dass Du am Ende einen Kaufvertrag mit dem Höchstbieter hast und zum Endpreis liefern musst.

 

Wenn Du bessere Erlöse haben willst, dann musst Du Dir schon mehr Mühe geben. Für gerade mal zwei (nicht wirklich gute) Fotos und ganze 6 Worte "Beschreibung" hast du schon einen ordentlichen Preis bekommen.

 

Du solltest dem Käufer jetzt Deine Bankdaten mitteilen, damit er zahlen kann. Du hast nämlich nur "Barzahlung bei Abholung " angegeben, da kann der Käufer sich die Bankdaten nicht abrufen.

 

Ist zwar bitter für dich, wenn der erste Verkauf direkt "in die Hose geht" - zumindest was Deine Preisvorstellung angeht, aber ändern kannst Du das jetzt nicht mehr. Verkauft ist verkauft.

@richarbrunne_9

 

Hallo -

 

wie kommst du denn auf "Mindestpreis"?

Wie hoch sollte der denn sein?

 

Ich denke, der Preis, den du erzielt hast, ist ok -

für einen gebrauchten Polyester-Artikel.

 

Meine bessere Hälfte hat auf dieser Plattform schon

hochwertigere Trachtensachen/Dirndl für weniger abgegeben...

 

 

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