18-12-2012 12:42
sende nachgefragt, ob das Gerät auch mit Batterien läuft.
Weil ich nicht die passenden Batterien zu Hand hatte, hab ich ihm geschrieben, dass ich nicht 100% garantieren kann, ob es mit Batterien funktioniert. Der Kunde hat dem zugestimmt und das Gerät trotzdem ersteigert. Nach Erhalt der Ware hat er mich sofort positiv bewertet. Jetzt will er Erstattung oder Rücknahme weil es anscheinend nicht mit Batterien geht.
Er droht mit Anzeige wegen falscher Beschreibung.
Deine Beschreibung:
Das Gerät hat kaum Gebrauchsspuren und funktioniert einwandfrei.
Wenn das Gerät die Möglichkeit eines Batteriebetriebs integriert hat, bezieht sich die einwandfreie Funktionalität natürlich auch darauf.
Speziell gegenüber diesem Käufer aber hast du die Funktionalität des Batteriebetriebs als ungeprüft und möglicherweise nicht funktionierend vertraglich vereinbart. Damit kann der Käufer sich in dem Punkt nicht auf die Artikelbeschreibung berufen und eine vertraglich vereinbarte Funktionalität einfordern (§ 442 BGB).
Es ist übrigens egal, ob jemand sagt "kann ich nicht 100 % garantieren" oder "kann ich nicht garantieren" oder "Kann ich nicht 76,83 %ig garantieren". Ausgesagt wird damit immer das gleiche, nämlich: "ich kann es nicht zusichern - es ist möglich, oder aber auch nicht."
Das mit der Anzeige ist übrigens Mummpiz, denn eine Straftat ist hier nicht gegenständlich.
Fazit: ich würde in dem Falle weder Erstattung, noch Rücknahme anbieten!
Hallo,
wenn Dich der Käufer positiv bewertet hat,konntest Du davon ausgehen,dass er getestet hat ob die Sache mit Batterien funktioniert.
Warum also zurücknehmen?
Nimm das nicht zurück. Zuerst ist der Käufer einverstanden, dann wieder nicht weils eben doch nicht geht.
Das ist sein problem, nicht Deines.
@der-ganz-normale-wahnsinn:
sowas ist immer eine frage des Einzelfalls. Eine grüne Bewertung kann ein Anhaltspunkt sein, ist aber nicht grundsätzlich ein Beweis, dass auch wirklich alles funktioniert hat. Zeitnah muss nur im Rahmen eines Handelskaufes geprüft werden, also bei Geschäften zwischen Kaufleuten oder auch zwischen Privatleuten und Versandunternehmen, wie z. B. DHL. Rein zwischen Privatleuten gab es noch nie eine zeitnahe Prüfungspflicht. Da hat sich also nichts geändert, sondern diese sofortige prüfungspflicht wird oft aus dem Handelskauf auf den Privatkauf geschlossen, was aber völlig falsch ist.
Andererseits hat der Käufer von privat im Reklamationsfalle einen recht schweren Stand, denn es reicht längst nicht aus, wenn er einfach nur mal behauptet, dass die Ware nicht funktioniert. Das begründet nicht notwendigerweise bereits einen Nacherfüllungs- oder Rückabwicklungsanspruch. Er hat im Fall des Falles nämlich die Hürde, den Beweis zu erbringen, dass ein etwaiger Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden oder zumindest im Keim angelegt war.
Welche Antworten "beantworten die Frage"?
Natürlich die, welche TE hören wollte!
Wobei die von Cuardos sachlich und funtamentiert ist!
Nicht zu 100% könnte heißen zu 90%, also zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit.
Du hast durchaus den Eindruck erweckt, daß es funktioniert und damit
beim Käufer einen Irrtum erregt, der ihn zum Kauf bewegt hat und nun
dazu berechtigt, wieder davon zurückzutreten.
"Weil ich nicht die passenden Batterien zu Hand hatte, hab ich ihm geschrieben, dass ich nicht 100% garantieren kann, ob es mit Batterien funktioniert."
Warum machst du überhaupt eine Zusage?
Mit einer solchen Aussage suggerierst du doch, dass es geht.
@cuardos,
Klasse,vielen Dank für die ausführliche Info:-x
Hallo,
wenn ich dieses Thema nochmal durchlese,muß man also immer die Sache zurück nehmen,
auch wenn man eine positive Bewertung bekommen hat und der Käufer braucht nur zu sagen,ach ich habe vergessen Alles zu testen?
Früher wurde dem Käufer immer gesagt,er müsse zeitnah prüfen sonst hätte er keine Chance auf Rücknahme,was hier ja scheinbar genauso gelaufen ist.
Seit wann hat sich Das geändert?
Oft wird auch geschrieben..... wer weiss,ob der Käufer dir nicht ein anderes kaputtes Teil zurück schickt.
Ich möchte keinen Streit vom Zaun brechen,nur verstehen,wann es auf was ankommt.
Nachtrag:
Nimm den Artikel zurück und erstatte dann Kaufpreis, Versandkosten und
Rückversandkosten.
Und in Zukunft gibst Du nur die Prozente an, die Du auch garantieren kannst.
Also 0%