23-02-2015 17:27
Habe aus Versehen beim Einstellen des Artikels eine Mindestpreisgebühr angegeben. Habe aber anschließend sofort den Artikel als normale Auktion ohne MIndestpreis wiedereingestellt. Mir wurde jetzt mein Versehen mit 13,50 in Rechnung gestellt. Ich möchte dieses wieder gutgeschrieben haben. Komme aber bei Problemklärung über ebay nicht weiter.
@schillerheike schrieb:Habe aus Versehen beim Einstellen des Artikels eine Mindestpreisgebühr angegeben. Habe aber anschließend sofort den Artikel als normale Auktion ohne MIndestpreis wiedereingestellt. Mir wurde jetzt mein Versehen mit 13,50 in Rechnung gestellt. Ich möchte dieses wieder gutgeschrieben haben. Komme aber bei Problemklärung über ebay nicht weiter.
Hallo @@schillerheike
Kannst Du gerne versuchen, aber mache ich Dir wenig Hoffnung.
Du hast die Option genutzt. Ob eine Stunde oder 1 Tag ist dabei völlig wurscht.
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Da hättest Du die Mindestpreis-Auktion auch durchlaufen lassen können. Nun ist das Geld zum Fenster rausgeworfen. Sobald das Angebot online geht, ist die Gebühr fällig. Das ändert sich auch nicht, wenn Du vorzeitig beendest. Zahlen musst Du trotzdem.
Hallo, da kannst du nichts mehr machen, pass halt beim nächsten einstellen besser auf, überlege dir jeden Schritt wie du vorgehst in Ruhe dann passiert dir das nicht mehr, Gruß
Tja, da wirst Du auch nicht weiterkommen.....
und: die Gebühr bezahlen müssen.
Sobald ein einmal eingestelltes Angebot mit kostenpflichtiger Zusatzoption online gestellt wurde, ist die Gebühr fällig.
http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html
Hallo
eine einmalig genutzte, kostenpflichtige Sonderoption wird nicht zurückerstattet.