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In welcher Frist muß ein Selbstabholer ein Möbelstück abgeholt haben ?

punch24
Auf Erkundungstour

Ich habe am 5.März einen Schrank nur an Selbstabholer verkauft. Leider habe ich in der Artikelbeschreibung nicht angegeben, dass er bis zum 31.März abgeholt sein muß, da ich 25 Tage für einen reichlich langen Zeitraum zur Abholung hielt. Ich habe den Käufer aber sofort nach dem Kauf darauf hingewiesen. Der Schrank wurde bezahlt,aber nicht abgeholt. Ich habe dann wiederholt deutlich darauf hingewiesen, dass der Schrank in einer bereits gekündigten Wohnung steht und unbedingt vor Monatsende abgeholt sein muß. Es wurde mir geantwortet, dass das auch passieren würde. Heute am 27. März bekomme ich eine Nachricht über eine Abholung bis 8. April, zusätzliche Kosten will man nicht übernehmen, man akzeptiert den Termin einfach nicht. Jetzt habe ich keine Möglichkeit mehr den Schrank unterlegenen Bietern zu verkaufen und stehe mit dem Rücken  zur Wand.

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Du kannst dem K mitteilen, dass der Schrank ab dem 31.3. auf dem Gehweg zur Abholung steht.

Du hast nun 2 Möglichkeiten:

1. vom Vertrag mit Zustimmung des Käufers zurückzutreten
2. oder die Ware einzulagern (auf Kosten des Käufers und diesen darüber informieren)

 

 

Es sind 3 Möglichkeiten beim Annahmeverzug . Die 3. Möglichkeit ist die des Verkaufes/Versteigerung. Hierbei wäre der K über den Zeitpunkt vorher zu informieren und der Verkauf muss angedroht sein.

 

Über das Ergebnis der Verkaufes ist der Käufer zu benachrichtigen.

Hallo,

 

dein Käufer befindet sich im sogenannten Annahmeverzug nach § 293 BGB, da er die ihm angebotene Ware nicht annimmt.

 

Dazu musste ihm gem. §294 BGB die Leistung so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten werden.

Dies hast du bereits unverzüglich nach Kaufabschluss getan, vor allem hast du ihn per Mail aufgefordert. Besser wäre allerdings gewesen wenn der Abholtermin auch in der Artikelbeschreibung gestanden hätte.

 

Du hast nun 2 Möglichkeiten:

1. vom Vertrag mit Zustimmung des Käufers zurückzutreten
2. oder die Ware einzulagern (auf Kosten des Käufers und diesen darüber informieren)

 

 


..... Ich habe dann wiederholt deutlich darauf hingewiesen, dass der Schrank in einer bereits gekündigten Wohnung steht und unbedingt vor Monatsende abgeholt sein muß. Es wurde mir geantwortet, dass das auch passieren würde. .....

 

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=39118&item=121073274196

 

Du hast also die schriftliche Bestätigung, dass er bis Monatsende abholen wird ?

Und dann hat er es sich heute, kurz vor Ultimo, mal ganz spontan anders überlegt und selbst eine - neue - Frist erfunden ?

 

Meines Erachtens könntest du ihn durchaus für die Fristüberschreitung haftbar machen, wenn du davon ausgehen musstest, dass er zunächst deine Frist akzeptiert, und er dir eine Abholung innerhalb dieser zugesichert hat.

Aber das Teil muss ja nun kurzfristig weg, du kannst schließlich nicht dem neuen Wohnungsmieter zumuten, den Schrank stehen zu lassen und deine eBay-Kundschaft zu empfangen.

Hast du eine Möglichkeit, den Schrank einzulagern ?

 

Er hat bereits bezahlt ? Na hoffentlich nicht per PayPal ...

 

@ TE

 

Jetzt sag bitte nicht, dass der Schrank per Paypal bezahlt wurde?

 

😮

 

Du weisst dass du Ware und Geld los bist, wenn der K nach Abholung einen Fall wegen nichterhaltener Ware eröffnet udn du dann Paypal keine Sendungsnummer vorlegen kannst?

Das ist unter Garantie ein gewerblicher Aufkäufer, der eine Sammelabholung quer durch die Republik machen will:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=121073274196&aid=r***6&eu=MhIyFQ...

 

Ich würde bei dem preis doch ggf. Geld in eine anwaltliche Beratung investieren. Der kann dir sagen, ob die von dir gesetze Frist ausreichend war um den Kaufvertrag zu kündigen.

Einen nachträglichen Termin kannst du nicht einfach setzen.

 

Natürlich kann TE das machen. Die Frist muss lediglich ausreichend und klar datiert sein.

 

Das Problem ist in dem Fall nur, dass die Ware bereits bezahlt ist. Wieso lässt man sowas zu?

Die erste Möglichkeit, den KV aufzulösen, geht wirklich nur in beiderseitigem Einverständnis.

 

Da hilft nur einlagern ...

 

Und sag' doch mal was zur Bezahlungsweise. Hat der K überwiesen oder per PP bezahlt?

Falls letzteres, solltest du das Geld zurückschicken und auf Barzahlung bestehen - sonst hattest du mal Schrank oder Geld, hast am Ende aber keines mehr davon.

Diese 3. Möglichkeit ist in diesem Fall noch nicht gegeben, weil der Käufer noch nicht im Verzug ist.

acforum1
Auf Erkundungstour

Man akzueptiert deinen Termin nicht?

 

Du hast im Angebot keinen Termin genannt. Einen nachträglichen Termin kannst du nicht einfach setzen.  Das ist ganz alleine DEIN Problem, auch die zusätzlichen Kosten.

 

 

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