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Interessenten fragen, ob ich bereit bin, den eingestellten Artikel privat zu verkaufen. Das ist doch nicht zulässig oder?

Leider kann ich keinen Beitrag darüber in den Foren finden.

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kogo2004
Auf Erkundungstour

http://www.ebay.de/itm/Rennrad-/170905745081?pt=Sport_Radsport_Fahrr%C3%A4der&hash=item27cac6b6b9#ht...

 

aktuell ist das Fahrrad noch nicht beboten -

 

theoretisch kann Du mit Deinem Eigentum machen was Du willst -

nur -

"außerhalb" von Ebay zu verkaufen, kann Dir ne Menge Unstimmigkeiten einbringen

(z.B. mit dem Hausherrn!) -

 

solche Anfragen kommen oft von Schnäppchenjägern, die um den Wert des eingestellten Artikels wissen....

 

Du mußt selber entscheiden, ob Du auf solche Angebote eingehst.....

(MEIN Tip:

never-ever -

ich lade solche Fragesteller zum Happy-Mitbieten ein -

um festzustellen, das kein Gebot abgegeben wird.....

 

es besteht natürlich auch (noch) die Möglichkeit, sich mit dem Fragesteller auf einen entsprechenden Sofortkaufpreis zu verständigen....

 

noch ein TIP:

 

nimm die "Versandart" Abholung raus -

 

in Verbindung mit Paypal kann das zu einer PP-Rückbuchung (des Käufers) führen -

 

dazu hebelt das Deine "ausgeschlossenen" Versandorte wieder aus....

 

die Abholung kannst Du locker in der Artikelbeschreibung aufführen -

 

falls eine Paypal-Zahlung (bei einem Käufer, der abholen will) vorab kommt:

 

diese zurückbuchen.....

 

und die Kohle vor Ort und in BAR kassieren.....

Moin...

 

Lt. Ebay ist das nicht zulässig.

 

Lt. Gesetz ist der Artikel solange Dein Eigentum, bis ein Gebot vorliegt. Du kannst damit machen, was Du willst.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder