23-10-2019 10:41
Hallo Community,
ich habe gerade etwas erlebt was mir zu Denken gibt.
Angefangen hat es damit, dass ich einen Artikel zur Versteigerung ab 1,-€ eingestellt hatte.
Ich hatte auch einen Sofortkauf für 20,-€ angeboten, allerdings kam es zur Versteigerung, und diese endete bei (wie ich finde, völlig überzogenen) 49,50€.
Der Käufer bezahlte trotz Mahnung nicht, und ich eröffnete einen Fall wegen Nichtbezahlung.
Nach Abschluss des Falls stellte ich den Artikel erneut ein, er wurde mit Sofortkauf verkauft und umgehend via Paypal bezahlt.
Beim Vorbereiten des Versands stellte ich fest, dass es sich um den gleichen Käufer handelt, dernach der ersten Versteigerung
nicht zahlte. Er hat ein weiteres Ebay-Konto unter einem anderen Namen, und hiermit den Artikel gekauft.
Ich telefonierte mit dem Ebay Kundenservice, um dieses, meiner Meinung nach betrügerische Handeln zu melden.
Der Kundenservice sagte das es zwar sicherlich ärgerlich für mich ist, aber man könne keinerlei Betrugsversuch erkennen, da der Artikel ja zum Wunschpreis verkauft wurde.
Meine Frage, ob es denn nicht eine Form von Preismanipulation ist, wenn man erst eine Versteigerung mit überhöhten Geboten gewinnt, nicht bezahlt, und nach dem Wiedereinstellen zu einem deutlich geringerem Preis kauft wurde vom Kundenservice mit
nein beantwortet. Käufer dürfen mehrere Ebay-Konten eröffnen und mitbieten.
Versteht mich nicht falsch, es geht mir nicht um den Differenzbetrag, ich habe den Preis bekommen den ich von Anfang an wollte, aber für mich hat die Sache trotzdem einen bitteren Nachgeschmack.
Habe ich so ein schlechtes Rechtsempfinden? Wie seht ihr das?
Ich ziehe meine Lehre daraus und werde einen Artikel nach Nichtbezahlung nicht mehr mit Sofortkaufoption anbieten, um diesem Verhalten keinen Vorschub zu leisten.
Viele Grüße, Koko1970
Moin, @koko1970
mein Text ist zwar ein wenig länger, aber ich habe da mal alles zusammengefasst, was du hättest tun müssen.
Nämlich dich auch vom Kaufvertrag lösen und den Käufer auf die Bietersperrliste setzen.
Dann hättest du die Möglichkeit gehabt den Käufer wegen des erneuten Bietens/Kaufens bei ebay zu melden.
ebay stellt folgende Mittel zur Verfügung:
Der Verkäufer eröffnet bei ebay einen Fall wegen der Nichtzahlung, die Option ist 4 Tage nach einem Verkauf möglich.
Nichtzahlerfall melden, Problemfall eröffnen
Der Fall kann frühestens (uhrzeitgenau) nach 4 x 24 Stunden - und muß spätestens 36 Tage
( 21 WERKtage ) nach dem Kauf - durch den Verkäufer geschlossen werden. Erfolgt in dieser Zeit keine Reaktion des Nichtzahlers, erhält er einen - für uns nicht sichtbaren - Eintrag im Käuferprofil und verliert sein Bewertungsrecht. Der Verkäufer erhält die Verkaufsprovision von ebay gutgeschrieben. Bei Schließung des Falls durch ebay erhält der Verkäufer nämlich keine Gutschrift der Provision !
Gleichzeitig muss der Verkäufer form- und fristgerecht letztmalig den Kaufbetrag anfordern unter Hinweis darauf, dass nach fruchtlosem Fristablauf der geschlossene Kaufvertrag als nichtig betrachtet wird und der Käufer dann keinen Anspruch mehr auf den Artikel hat.
Ein Nichtzahlerfall bei ebay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag der nach BGB geschlossen wurde
Die Accountnamen der Nichtzahler setzt man auf die
Bietersperrliste
damit sie nicht erneut bieten/kaufen können und nutzt zudem die Option, Bieter mit Verwarnungen automatisch von den eigenen Auktionen auszuschließen.
Im eingeschränkten Käuferkreis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die man als Verkäufer ebenfalls nutzen sollte um mit weiteren Optionen die Bieter zu filtern.
Eingeschränkter Käuferkreis
Wenn ein Mitglied eine gewisse (unbekannte) Anzahl von Verwarnungen im Profil hat, wird es von ebay vom Handel ausgeschlossen. Wenn ebay einem Mitglied den Handel untersagt, darf das Mitglied auch keinen Handel mit eventuellen anderen Accounts mehr auf der ebay Plattform betreiben.
Mitglieder, die vom Verkäufer gesperrt wurden, dürfen auch mit anderen Accounts dort nicht bieten.
Grundsatz zum Gebrauch mehrerer ebay-Konten
Verboten
Erstellen eines neuen Kontos oder Verwenden eines bereits bestehenden anderen Kontos, um Verkaufs- oder Kauflimits oder -beschränkungen oder andere Richtlinien zu umgehen
