20-11-2012 08:52
Hier mal was für Leseratten. 🙂 (ein Fall dazu wurde von Käufer eröffnet)
Fall-Verlauf in Fakten:
-Artikel wurde in der Frist von 3 Tagen an die Adresse des Käufer verschickt
-Käufer fragte am 10.11. per Mail wo das Päckchen bleibt
-ich habe innerhalb von 1,5h geantwortet und mitgeteilt, dass Päck. auf dem Weg ist und es bei dieser Zustellart für 4,10€ keine Sendungsnr. vergeben wird
-Päck. kam am 13.11. retour, mit dem Vermerk: "Empfänger...nicht zu ermitteln"
-ich schrieb UMGEHEND eine Mail, dass Päck. retour kam und fragte den Käufer ob er sich das erklären kann
-am 17.11. habe ich nochmals eine Email mit gleicher Frage gesendet, da bis keine Reaktion des Käufers erfolgte
-Käufer teilte mir noch am selben Tag (17.11.) mit, dass sie dort wohnt, ich aber das Päck. an eine alternative Adresse verschicken soll
-Ich teilte Ihr wiederum mit, dass wenn die Adresse korrekt war und dennoch die Zustellung nicht geklappt hat, dies ein Fehler von DHL ist (im übrigen war das Päck. deutlich und korrekt adressiert! Beweisfotos liegen auch dem Käufer vor, am 17.11. per Mail an Käufer verschickt)
-Ich bat ihr die Lösung an, dass ich das Päck. an die alternative Adresse versende, wenn wir uns das zweite Porto teilen, dies lehnte sie ab
-Ich lehnte wiederum die Übernahme der kompletten Versandkosten ab, da es nicht mein verschulden ist
-bei DHL habe ich telefonisch am 19.11. eine Sendungsrekla aufgegeben (hier wird es allerdings ca 4 Tage dauern bis ich eine Antwort erhalte)
Der Käufer legt einen sehr provokanten Ton an den Tag. Fordert zum einen sein Geld zurück. Unterstellt mir, dass den Artikel GAR NICHT verschickt habe (trotz Beweisfotos). Und erwartet von mir als Verkäufer, dass ich unter allen Umständen für die 4,10€ Porto dafür Sorge zu tragen habe, dass das Paket zu Ihr kommt, ohne die oben geschilderte Situation realistich zu beurteilen bzw Kompromisse einzugehen.
Wenn DHL mir das Porto zurückzahlt, bzw. Käufer es übernimmt, versende ich gern nochmal. Übernahme der Hälfte des Porto lehne ich nun ab, da Käufer uneinsichtig ist. (alle Emails liegen vor)
Soweit wie ich jetzt informiert bin, wird trotz dessen, dass Ebay den Fall wohl zu meinen Gunsten schliesst, PayPal das Geld zurückbuchen (insofern DHL keiner Rückerstattung zustimmt und ich somit das Päck. nicht nochmal, quasi kostenfrei, verschicken kann).
Rückbuchung bedeutet dann, dass ich zwar die Ware behalten kann/ muss und auf den ersten Porto sitzen bleibe.
Und ich lauf natürlich auf eine negative Bewertung seitens des Käufers zu. 😕
Was könnte ich denn das nächste mal besser machen um mich vor solchen Käufern zu schützen?
Ohne Sendungsnachweise, wie z.B. bei Warensendungen, läuft man dann ja immer Gefahr am Ende der Dumme zu sein, oder?!
Was könnte ich denn das nächste mal besser machen um mich vor solchen Käufern zu schützen?
Ohne Sendungsnachweise, wie z.B. bei Warensendungen, läuft man dann ja immer Gefahr am Ende der Dumme zu sein, oder?!
Das hast Du richtig und schön erfasst. Daher schreiben die Paypalrichtlinien auch einen sendungsverfolgbaren Versand vor. Wenn Du Dich das nächste mal daran hälst, dürfte der Fall zu Deinen Gunsten entschieden werden.
Hallo,
bei PayPal-Zahlung nur sendungsverfolgter Versand.
Bzw. PayPal nicht als Zahlungsmethode anbieten.
Danke buergerwut, hatte deine Antwort grad noch nicht auf dem Schirm...
AAAAhhhh, ich fall vom Glauben ab.
Ich dachte wenn Paypal zurückbucht ist der Vertrag erledigt .
Und die Kündigung muss ich mit Sicherheit schriftlich (per Post) machen, oder?
Und wo ist dann prinzipiell, bezogen auf meinen Fall, der Unterschied zwischen einer Sendungsverfolgung und dem Retouren-Paket? Mit dem ich ja genauso nachweisen kann, dass ich meine Pflichten erfüllt habe. Paypal würde in einem Fall mit Sendungsnr. auch zurückbuchen, wenn ich das Paket wieder Retour bekomme und somit Ware und Geld habe.
@ 13 :
Nein, dann hast du alles richtig gemacht.
Du hast einen Sendungsnachweis an die bei PP hinterlegte Adresse versandt zu haben.
Eigentlich müsste dann PP den Fall zu deinen Gunsten entscheiden.
Eigentlich ...
Hebt natürlich nicht den KV auf und bewerten kann dein Käufer immer noch.
Hier noch ne andere Variante:
Was ist wenn in einem anderen Beispiel, der Käufer mit Paypal gezahlt hat, seine hinterlegte Adresse nicht aktuell gehalten hat und wegen Umzugs (ohne Nachsendeauftrag) DHL trotz Sendungsverfolgung nicht zustellen kann.
Dann könnte die gleiche Situation entstehen (alles richtig gemacht und doch in den A... gekniffen). Oder?
Nein, wenn Du sendungsverfolgt an die bei Paypal hinterlegte Adresse gesendet hast, dürfte Payapal keine Rückbuchung zu Deinen Lasten vornehmen.
Über die Sendungsnummer können sie nachvollziehen, wo es hingeschickt wurde.
Wende Dich doch mal an Samantha : http://community.ebay.de/topic/Artikel-Bezahlen/Samanthas-Paypal-Querverweis/1900003480
Bei sendeverfolgten Versand hast du die Nr, die du in einem eventuellen Fall eingeben kannst. Käufer muss die Sendung erneut bezahlen.
LG
... ubrigens: Der Fallentscheid kanzelt nicht euren Kaufvertrag. Den solltest du mit Fristsetzung (idR 10 Tage) kündigen.
Erst danach könntest du den Artikel neu einstellen.
LG
Morgen,
Bei Überweisung hält sich Ebay raus (heißt ja PP-Käufer-Schutz, wird beim Zahlen immer drauf hingewiesen.)
LG
...entscheidet dann Ebay negativ gegen mich um Paypal es recht zu machen. Ich ging davon aus, dass das zwei getrennte Parteien sind.
Ebay entscheidet nach der PP-Käuferschutzrichtlinie.
http://pages.ebay.de/help/buy/protection-programs.html
Jetzt hab ich aber wieder Fragezeichen über'n Kopf.
Als ich mit "ebay" telefoniert habe ich das aber anderst verstanden.
Schuld hab ich ja nun definitiv nicht. Bin Lösungsorientiert (nachweislich durch Emailverkehr mit Käufer) bla bla bla... 😉
...entscheidet dann Ebay negativ gegen mich um Paypal es recht zu machen. Ich ging davon aus, dass das zwei getrennte Parteien sind.
Soweit wie ich jetzt informiert bin, wird trotz dessen, dass Ebay den Fall wohl zu meinen Gunsten schliesst, PayPal das Geld zurückbuchen
Ebay wird den Fall zu deinen Ungunsten schliessen, ansonsten würde ja auch keine Rückerstattung erfolgen.
Alles klar.
"Es gibt nur schlaue Menschen, die einen sind es vorher, die anderen hinterher." -Quelle unbekannt-
Ich dank' euch...
Hallo,
von Seite PayPal's muss der VK nicht immer versichert versenden, wenn der Zahlungsbetrag (einschliesslich Versandkosten) 25.00€ nicht überschreitet.
PayPal verzichtet für diese Transaktionen bis zu zehn mal pro Kalenderhalbjahr auf die Vorlage eines Versandbelegs.
Voraussetzungen sind das mit PP bezahlt wurde.
Wenn der K dann eine Käuferbeschwerde bei PP einreicht, weil die Ware nicht angekommen ist, muss der VK sich in der Beschwerde äußern. Das heisst er kann angeben die Ware unversichert verschickt zu haben.
Wir schliessen die Beschwerde zu Gunsten des Käufers und der VK bekommt von PP eine Kulanzgutschrift.
Mehr Infos findet Ihr in den PP AGB , Verkäuferschutz - 4.3
Von eBay habe ich die Information erhalten das wenn der Käufer mit PP bezahlt aber bei eBay den Fall öffnet gewinnt der K.
Private VK bekommen einmalig eine Kulanzzahlung mit der klaren Aussage zukünftig versichert zu verschicken.
Wenn K per Überweisung bezahlt und auf eBay einen Fall eröffnet, wird der Fall geschlossen.
Ich enthalte mich der Stimme, ob der VK nun immer der Dumme ist wenn er unversichert bezahlt 😉
Liebe Grüsse,
Samantha
für mich erschließt sich immer noch nicht, an welche Adresse überhaupt verschickt wurde?
Adresse aus der "Herzlichen Glückwunsch-Mail" nach Auktionsende
Adresse bei PayPal
abgesehen davon, daß der Verkäufer bei PP-Zahlung und Versand ohne Nachweis eh den kürzeren zieht, sollte auch das geklärt werden
ansonsten: ich biete kein PayPal an - wüßte keinen Grund warum (weltweiter Verkauf als Argument zählt nicht, biete ich nämlich an und funktioniert auch ohne PP), meine Auktionserlöse zeigen mir auch nicht, daß ich dadurch einen Nachteil hätte
wenn ein Käufer die Kaufabwicklung nicht abschließt und mir dadurch aktiv mitteilt, daß an Adresse x geschickt werden soll, geht die Sendung an Adresse y aus der EoA-Mail (Meldeadresse = hat aktuell zu sein, da der Käufer sonst mit falschen Daten bei eBay angemeldet ist) ... das bekommt der Käufer auch so per Mail nach Auktionsende mitgeteilt, diesbezüglich gab es also noch keine Probleme
wenn eine Sendung zurückkommt (Adresse nicht gefunden, Empfänger unbekannt) wird das fotografiert, und der Käufer um Erklärung gebeten (bzw. im dadurch auch mitgeteilt, warum er den gekauften Artikel noch nicht hat) ... dann kommt eine Bestätigung des Käufers, daß die Adresse so korrekt ist -> wird ausgedruckt und mit zur Post genommen -> wird auf Kosten der Post erneut versendet
ach ja - ich biete Versand ohne und mit Nachweis an - der Käufer darf sich das meistens aussuchen (es sei denn, ich weiß schon vorher, wie hoch der Erlös in etwa ausfällt ... nein, nicht durch pushen, sondern aus ähnlichen Angeboten ... oder der Artikel aufgrund von Maßen / Gewicht eh nur als Paket verschickt werden kann) - und da gab es auch noch nie Verluste, selbst ins Ausland wird ohne Nachweis verschickt
der Verkäufer ist also mitnichten ohne Sendungsnummer immer der Dumme - nur wenn er sich nicht informiert, wie der Verkäuferschutz bei PP-Zahlung funktioniert, naja, da kann er sich dann schon an die eigene Nase fassen
Hier noch ne andere Variante:
Was ist wenn in einem anderen Beispiel, der Käufer mit Paypal gezahlt hat, seine hinterlegte Adresse nicht aktuell gehalten hat und wegen Umzugs (ohne Nachsendeauftrag) DHL trotz Sendungsverfolgung nicht zustellen kann.
Dann könnte die gleiche Situation entstehen (alles richtig gemacht und doch in den A... gekniffen). Oder?
Und wenn per Überweisung in so einem Fall bezahlt werden würde? Dann könnte mich der Käufer ja bei Ebay ebenfalls melden!? Würde dann Ebay auch gegen mich entscheiden, oder den Käufer auffordern z.B. Kompromisse einzugehen bzw. das Porto selbst zu tragen???
Paypal ist ja (wie man sieht) ne bequeme Sache für Käufer und man will keine seriösen Käufer verprellen (die wenigsten sind ja so stupide).
Ohne Sendungsnachweise, wie z.B. bei Warensendungen, läuft man dann ja immer Gefahr am Ende der Dumme zu sein, oder?!
Man ist immer dann der Dumme, wenn man
1. Als Privatverkäufer ohne Not PayPal anbietet und
2. Die PayPal-Nutzungsbedingungen als gelesen anklickt, obwohl man das nicht getan hat.
Für 3,80 Online-Frankierung gibt es ein Hermes-Päckchen mit Sendungsnummer (längste + kürzeste Seite addiert bis 37 cm)
für 4,30 Online-Frankierung gibt es ein Hermes-S-Paket mit Sendungsnummer (längste + kürzeste Seite addiert bis 50 cm).
Warum bieten so furchtbar viele private Verkäufer immer das sauteure und UNSICHERE DHL-Päckchen an?????????????????????