06-12-2013 00:12
Beim Einstellen eines Angebotes komme ich nicht weiter, weil die Überprüfung meldet, dass der Beschreibungstext zu lang ist. Gibt es hier eine Begrenzung? Wenn ja wieviele Zeichen?
Naja.. ich würde sagen bei so einem Angebot wie dem hier, sind schon arg viele Zeichen drin:
@powerbatterie:
Wichtiger wäre es jedoch, wenn du dich erstmal an die gesetzlichen Vorschriften hältst und deine Angebote ordentlich gestaltest.
Nur weil die Leute jedesmal sagen, daß es zuviel wäre alle Gesetze und Regeln zu lesen, ist das für mich keine Entschuldigung sie nicht zu beachten. Dann muss man sich halt von außen Hilfe holen.
Wie sieht das bei dir aus ? Muss dir das Ordnungsamt helfen ?
Als du dich bei Ebay angemeldet hast, hast du da die AGB von Ebay durchgelesen ?
Guck mal in dein obiges Angebot... fällt dir was auf ?
Guck dir mal die Adresse an ... bisschen wenig oder ?
Wer ist denn jetzt der Verkäufer ???
Da müssen die Daten stehen, so wie sie im Handelsregister eingetragen sind.
Verstöße dagegen kosten Bußgeld bis 50.000 Euro ! ![]()
Guckst du deine Widerrufsbelehrung:
FristRücksendekosten
14 Tage | Widerrufsrecht: Käufer trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. |
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform...
Warum schreibst du einmal "14 Tage" und einmal "30 Tage" ?
Du musst auch die Emails von Ebay vom 15.11. lesen:
http://sellerupdate.ebay.de/autumn2013/returns-policy
Sollten Sie Ihre Angebote mit der Dauer „Gültig bis auf Widerruf“ noch nicht auf unsere strukturierten Rücknahmebedingungen umgestellt haben, werden diese automatisch auf „14 Tage Rückgabe- bzw. Widerrufsfrist“ und „Käufer trägt Rücksendekosten, wenn der Wert der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt“ angepasst, sobald diese bearbeitet oder erneuert werden.
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