15-08-2014 18:50
Ein Engländer hat meinen Mephisto-Schachcomputer ersteigert. Nach unsachgemäßer Behandlung seinerseits (Beweis durch Fotos) ist der Meph. jetzt total kaputt. Der Käufer gibt an, der Meph. sei schon so kaputt geliefert worden und eröffnet zuerst bei ebay einen Fall, ist aber offensichtlich mit der Behandlung dort nicht zufrieden und eröffnet zusätzlich bei paypal einen Fall. Paypal berücksichtigt nicht den seitherigen erhellenden Schriftwechsel mit den Fotos. Ich habe große Befürchtungen, dass dem Käufer deshalb Recht gegeben wird. Wer kann mir einen Rat geben?
6.4 Käuferschutz durch PayPal oder eBay. PayPal lehnt einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab, falls der Käufer in Bezug auf diesen Kauf bereits eine Auszahlung im Rahmen eines etwaigen Käuferschutzprogrammes von eBay erhalten hat. Außerdem dürfen Sie keinen Antrag auf PayPal-Käuferschutz einreichen, wenn Sie für den gleichen Kauf schon einen Antrag im Rahmen eines etwaigen Käuferschutzprogrammes von eBay eingereicht haben.
5.2 Wenn der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel auf Verlangen von PayPal auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurücksenden, bzw. an einen anderen Empfänger oder Adresse, die PayPal während des Konfliktlösungsverfahrens mitteilt, und einen entsprechenden Versandbeleg vorlegen.