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Käufer behauptet, Artikel entspricht nicht der Beschreibung - was tun?

talent19
Auf Erkundungstour

Hallo,

ich habe am Wochenende eine Schallplatte verkauft und der Käufer hat sie heute erhalten. Nun behauptet er, dass sie beim Abspielen nicht einwandfrei gelaufen wäre und dass ich das hätte in der Artikelbeschreibung erwähnen müssen. Mir ist jedoch beim Anhören nie etwas aufgefallen, das nicht in Ordnung wäre, und leider kann ich das jetzt nicht mehr überprüfen.

 

Ich habe Rücknahme ausgeschlossen, bezahlt wurde mit PayPal.

Artikelnummer: 271076935750

 

Danke im Voraus!

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Antworten (7)

Guten morgen,

Bene hat sehr viel mehr Erfahrung als ich und es war gut ,das du den Rat angenommen hast.

Wenn die Platte aber wirklich eiert, kann er sie doch auch nicht vernüftig hören, ob für 20€ oder für 2€.

Bei mir war es damals so, das der K einen PP-Fall eröffnet hat, die Sachlage hatte ich zusätzlich aus meiner Sicht geschildert, PP hat dem K die Kulanzzahlung zugestanden und ich durfte meinen Erlös behalten.

Da mein K die Annahme verweigert hat, bekam ich das Paket auch zurück.

Ist in meinen Augen von PP nicht gerade glücklich gelöst, da ich nun beides ( Geld und Artikel ) hatte.

Ich habe bei PP auch noch angeboten, das Geld zurück zu überweisen. Aber da hieß es am Telefon: Sowas hat man uns noch nie angeboten, zudem wäre es die Kulanzzahlung. Nachreile hatte ich weder auf meinem Ebaykonto noch bei PP, allerdings eine rote Laterne vom K. Aber das ist auch schon Schnee von gestern.

Wenn dein K dir die Platte zurückschickt und sie läuft bei dir einwandfrei, wirst du ihm das ja mitteilen.

Und dann mal sehen, was er dazu schreibt.

Wenn er mit deinem Vorschlag nicht einverstanden ist, würden bei mir die Alarmglöckchen angehen.

Also entweder ganz zurück oder garnicht.

Aber du kannst Dich ja jederzeit hier im Forum melden.

LG ete210

 

talent19
Auf Erkundungstour

Hallo ete, danke für die Antwort!

Wegen Teilrückerstattung: Er behauptet, die Platte eiert, aber es könnte ja sein, dass er bereit wäre sich damit abzufinden, wenn er einen Teil des Kaufpreises zurückerhält.

 

Ich habe gestern dem Käufer vorgeschlagen, was Bene gesagt hat, dass er sie zurückschicken kann, damit ich sie überprüfe. Er hat sich noch nicht gemeldet, mal sehen was er dazu sagt.

 

Wenn er es PayPal meldet und die ihm die Kulanzzahlung geben, hat das dann irgendwelche Folgen für mich? Wird mir das Geld wieder abgezogen? Taucht der Fall in meinem eBay-Profil auf?

Und wenn ich den Kaufvertrag kündigen will, was genau muss ich da tun?

 

Sorry für die ganzen Fragen, aber ist das erste Mal, dass beim Verkaufen was schief gegangen ist und ich habe daher keine Ahnung.

Hallo, habe deine Frage gestern schon gelesen.

Meine Bedenken:

was hat der K von einer Teilrückerstattung, wenn die Platte springt?

Dann "springt" sie ja trotzdem noch.

Wie Bene geschrieben, ist eine normale,faire Vorgehensweise und würde ich auch jederzeit befürworten. Aber du schreibst ja, das sie bei dir vollkommen ok gelaufen ist.

Und beweisen, das du "deine" Platte zurückbekommst ,kannst du auch nicht.

Ich würde an deiner Stelle komplett zurücknehmen.

Da dein K mit PP bezahlt hat, können manche K "kostenlos" einkaufen. Ohne etwas zu unterstellen!!!!

PP zahlt in einigen Fällen eine Kulanzzahlung bis 25€.Er muß nur einen abweichenden Artikel melden.

Das käme bei Dir genau hin.

Mach einen Transaktionsabbruch und gut.

Wenn du die Platte dann wieder zuhause hast, überprüfe sie nochmal.

Kündige den Kaufvertrag mit deinem K mit  Fristsetzung von 10 Tagen und stell die Platte neu ein.

In der AB würde ich dann evtl. zusätzlich vermerken, das jeder Plattenspieler anders abspielt.Das möchte man bedenken.

Ist aber nur ein Tip.

Aber, wie war das mit den Pferden vor der Apotheke??

LG ete210

 

talent19
Auf Erkundungstour

Das hab ich mir auch schon gedacht, dass es an seinem Plattenspieler liegen könnte. Er behauptet sie hätte Höhenschlag, und dazu müsste sie eigentlich eine sichtbare Wölbung haben. Ich habe sie aber vor dem Versand nochmal aus der Hülle genommen und da ist mir nichts derartiges aufgefallen.

 

Danke für die ausführliche Antwort, ich werde ihm vorschlagen, dass er sie zurückschickt, damit ich sie begutachten kann.

Wie sieht es denn aus, wenn ihm das Ganze zu umständlich ist und er z.B. mit einer teilweise Rückerstattung des Kaufpreises einverstanden wäre? Sollte ich mich darauf einlassen?

möglich, das sein Plattenspieler ne ausgenudelte Nadel drin hat

möglich aber auch, das er vergleichbare zurück schickt (ohne was unterstellen zu wollen)

 

dein Käufer hat über PP bezahlt, damit hat er zumidest allerbeste Vhancen an sein Geld ranzukommen, ohne großse Zutun deinerseits

drum zukünftig nicht unbedingt PP anbieten, wenn es nicht sein muß

 

ob die Platte spring, kann im Augenblick nur dein Käufer sagen, dir steht natürlich zu, die Ware zu prüfen

dazu transferierst du zunächst einmal die Versandkosten (sendungsverfolgt) für den Rüclkversand und prüfst .....

springt sie tatsächlich, beiß  in den sauren Apfel und erstatte freiwillig (Kaufpreis und Hinversand)

 

 

talent19
Auf Erkundungstour

Besondere Merkmale fallen mir jetzt keine ein, zumindest nicht an der Platte selbst. An der Hülle waren ein paar Falten, die ich wieder erkennen würde. Von der Platte selbst hab ich nur ein Foto, sonst war da nichts Besonderes dran 😕

http://www.ebay.de/itm/271076935750?nma=true&si=uZqO2FpLDEZ%2Bp6hJximGEsXr8Hg%3D&rt=nc&_trksid=p4340...

 

du würdest deine Platte im Falle einer Rücksendung einwandfrei wiedererkennen können ?

besondere Merkmale ?

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