29-07-2012 22:33
Hallo,
hatte so ein Problem noch nie, bin deswegen etwas überfordert und ratlos.
Ich habe meine zwei alten Festplatten verkauft. Sie liefen bei mir ohne Probleme eine Woche vor der Auktion noch im PC. Zu den Festplatten gab es noch die Amazonrechnung mit. Ein Käufer hat bei mir beide für je 30,50€ ersteigert. Am Tag vor dem Verschicken habe ich die Festplatten formatiert (Liefen ohne Probleme).
Heute Meldet sich der Käufer (zwei Wochen nach erhalt der Ware) und meint eine der Beiden sei Kaputt. Er will für den Aufwand den er hat, um sie umzutauschen von mir 15€ Rückerstattung. Da ich mir keiner Schuld bewusst bin habe ich dies abgelehnt. Nach seiner Aussage leitet er dies nun an den PayPal Käuferschutz weiter.
Jetzt meine Frage: was bedeutet das für mich? Kann es passieren das mir Geld abgebucht wird? (wurde per Paypal bezahlt) Ich denke, ich kriege eine negative Bewertung, ist dies unvermeidlich und unanfechtbar?
Noch was: ich habe in der Auktion nicht explizit geschrieben dass ich Gewährleistung, Garantie und Umtausch ausschließe. War das ein Fehler? Heißt es ich werde zu solchen Leistungen gezwungen, wenn ich sie nicht explizit ausschließe?
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe unter dem Link nichts lesen können was darauf deutet dass der Erstkäufer das Laufwerk einschicken muss. Wäre alledings ja auch machbar dass ich das machen könnte. Wäre ich dazu eigentlich verpflichtet, wenn ich die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hätte?
wobei der Austausch der HD`s (via Samsung) m.E. über Dich laufen müßte -
die Kaufrechnung lautet auf Deinen Namen -
hier zum Nachlesen:
http://www.samsung.com/eu/business/semiconductor/sa/support/hddodd/popup_hdd.htm
Was bedeutet Gutachten? Und was wenn er den Schaden tatsächlich besteht (schließlich hat er die Festplatte schon seit zwei Wochen)? Das Problem ist ja auch, er will von mir Geld haben für irgendeinen Zeitaufwand den er hatte und nicht für das Produkt. Schließlich kann man die Festplatte ja Problemlos umtauschen.
Verpackung war: zwei Schichten Blasenfolie und ein Karton drum rum. Nach meinem Erachten stabil genug.
bei einer PP Zahlung, müßte der K den Schaden per Gutachten belegen
Versandschaden absolut ausgeschlossen (womit gepolstert und verpackt ?)