09-11-2018 10:27
@sternenrose123 schrieb:
Hallo. Ich habe ein Problem. Ich sollte für einen Bekannten seinen Schreibtisch auf ebay verkaufen. Leider gab es ein Missverständnis zwischen uns: er wollte, dass ich den Artikel auf ebay-Kleinanzeigen stelle und hatte verstanden, dass er ihn versteigern möchte. Das Missverständnis hat sich leider erst 20Min. vor Auktionsende aufgeklärt und da ließ sich die Auktion nichtmehr abbrechen. Ich hab dann sofort nach Auktionsende den Verkauf abgebrochen und dem Käufer eine Nachricht geschickt mit einer ausführlichen Erklärung. Jetzt kam von dem Käufer die Antwort "ich will den Tisch haben!!!". Der Tisch hätte bei der Abholung bar bezahlt werden sollen, d.h. es ist bisher kein Geld im Spiel gewesen. Kann der Käufer den Artikel jetzt trotzdem von mir verlangen obwohl es ein Missverständnis war?
Moin!
Ja!
Der Kaufvertrag hat Bestand und die Durchsetzung ist einklagbar!