22-07-2013 17:05
Moin...
Du kannst über Problem klären einen Transaktionsabbruch veranlassen. Dann erhälst Du eine Gutschrift über die Verkaufsgebühr.
Aber vorher mußt Du Dich mit dem Käufer einig sein. Denn der muß zustimmen. Tut er das nicht, hast Du keine zweite Chance auf eine Gutschrift.