22-04-2017 13:22
Du hättest einen Funktionstest machen müssen und bei nicht funktionieren des Geräts, dies klar als Defekt angeben müssen. Dann wärest du auf der sicheren Seite gewesen.
erberich7481 schrieb:
Ich habe ein über 30 Jahre altes elektronisches Spielzeug als gebraucht verkauft mit dem Hinweis, dass die Funktion nicht getestet wurde. Rücknahme würde ausgeschlossen. Jetzt meldet sich der Käufer mit dem Hinweis, dass das Spielzeug offensichtlich bereits defekt war, da der Schalter sich gar nicht bewegen lässt. Er will nun zurückgeben oder fordert eine Reduzierung um 2/3 des Kaufpreises. Was soll ich tun? Meineserachtens hätte er von einem Defekt nach meiner Beschreibung ausgehen können. Oder hätte vorher fragen müssen.
Warum wurde nicht getestet?
Hast du keinen Stromanschluss zu Hause -
oder wolltest du so nur lukrativ deinen defekten Schrott entsorgen?
Wolltest es offenbar ganz besonders schlau einfädeln...
Denn wenn sich nichtmal der Schalter bewegen lässt, ist das mehr als offensichtlich.
Eigentlich sehr entgegenkommend vom Käufer, dass er das Teil gegen Rabatt behalten will.
Im Grunde müsstest du zurücknehmen und alles komplett erstatten!
Was findet man in der entsprechenden Artikelbeschreibung ?
"Die Funktion habe ich mangels Batterien nicht testen können, aber es ist keine Batterie ausgelaufen oder so. Ansonsten gerne fragen."
Aber auch unter Artikelmerkmale "gebraucht": " Artikel wurde bereits benutzt. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers."
Paßt dann wohl nicht.
Es ist aber auch schwer,
sich heutzutage Batterien oder Akkus zu besorgen !
Da kann man schon mal Probleme beim Testen bekommen.
Ja, ja.
Auch Augen,
welche den Fehler am Schalter erblicken,
Finger,
die ihn ertasten könnten,
sind ebenso schlecht käuflich zu erwerben wie Batterien, nicht wahr ?
Aber dann stellt man halt als defekt ein oder gar nicht.