06-06-2013 20:09
Hallo zusammen!
Unser Problem ist folgendes:
Wir haben unsere PSP mit ganzem Zubehör versteigert. Die Auktion ging am 30.05. zuende. Der Käufer hat sofort am gleichen Tag per Paypal gezahlt. Mein Mann hatte das Angebot diesmal reingestellt und er hat eingestellt: Lieferung innerhalb von ca. 3-4 Werktagen nach Zahlungseingang
Leider haben wir es nicht rechtzeitig geschafft die PSP zu versenden, da ich gestern meine letzte Examensprüfung geschrieben habe und einfach total im Prüfungsstress war. Heute wollte ich die PSP verschicken und als ich bei Ebay reinschaute um nach der Adresse zu sehen, hatte ich eine Nachricht vom Käufer. Er schrieb mir am 4.06. dass er vom Kaufvertrag zurücktritt, da es bis heute noch nicht versendet wurde und sollte das Paket trotz nicht angegebenen Versand bei ihm antreffen wird der es selbstverständlich zurückschicken.
Meine Frage ist nun, kann er einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten? Er hat ziemlich hoch geboten und wir vermuten, das er es nun halt einfach bereut so viel Geld dafür ausgegeben zu haben. Das Geld hat er schon per Paypal zurückgefordert.
LG
Annie
Und nun kann man uns tatsächlich auf diese ca. Angabe festnageln?
Eigentlich nein.
Aber: Du hast PP angeboten - und PPs AGB akzeptiert. Vielleicht liest du sie gelegentlich auch mal? Aufmerksam?
Du hast nicht versandt, also keinen Versandbeleg. Also bekommt der K sein Geld von PP zurück.
Wenn du jetzt ganz schnell noch verschickst und innerhalb der dir gesetzten Frist PP den Beleg hochlädst, kommt wahrscheinlich das:
Der K bekommt den Artikel, meldet ihn bei PP als abweichend, und du wirst zur Rücknahme verdonnert.
Und dann? Klar kannst du dem K mit Mahnung, Einschreiben, Fristsetzung und anschließender Klage auf Erfüllung des Kaufvertrages auf den Leib rücken. Machst du das?
Falls du dazu nicht bereit bist, bist du mit der jetzigen Variante "K tritt zurück" am besten bedient. Immerhin hast du weder die falsche noch eine kaputte PSP zurückbekommen ...
Hi,
natürlich darf und kann der Käufer den Vertrag nicht einfach einseitig känzeln. Andererseits wird es sicherlich mit dem Teil Probleme geben, wenn ihr auf den Kaufvertrag besteht.
Schreibe den Käufer an, ob er unter diesen Umständen einem Transaktionsabbruch zustimmt (natürlich noch mit einer dicken Entschuldigung, dass der Versand nicht eher geklappt hat).
Den TA kann man auch ohne Zustimmung des Käufers durchführen und dann nach entsprechender Zeit schließen, besser ist es allerdings, wenn er zustimmt.
Eine negative Bewertung könnte noch kommen, egal, wie freundlich ihr jetzt seid.
Sollte der Käufer wieder Erwarten den TA ablehnen, so würde das bedeuten, dass ihr 1. auf eurer Provision sitzen bleibt und 2. dass der Kaufvertrag schriftlich gekündigt werden muss (mit Zeitangabe!)
LG
dergleichen wird meist als geschenk gekauft...
sofort gezahlt und nach 7 tagen ist das teil noch nicht mal unterwegs ???
wahrscheinlich wäre die rückabwicklung am sichersten, die ganze hin- und herschickerei ist für die katz, wenn er die annahme verweigert oder schlimmeres,,,, !!
Ihr hättet doch wenigstens dem Käufer ne Mail senden können das sich der Versand verzögert.
Allerdings finde ich die Reaktion des Käufers auch reichlich überzogen.
Aber da er das Geld eh schon mit PP zurückfordert ist die Sache eh gelaufen.
Danke für eure Antworten!
Da bin ich jetzt aber doch etwas baff über eure Antworten. Unsere Lieferungsangabe war doch eine ca. angabe. Es stand ca. 3-4 Werktage dauert die Lieferung. Das wäre ja dann am 4.6. gewesen und genau an diesem Tag hat er uns den Rücktritt vom Kaufvertrag geschickt.
Und nun kann man uns tatsächlich auf diese ca. Angabe festnageln? Ich dachte bisher immer, wenn man ein Gebot abgegeben hat, dann ist das gültig und man kann es nicht einfach rückgängig machen!
Ja, wir hätten ihm eine Nachricht schicken sollen, das sich der Versand verzögert. Aber ich muss gestehen, das ich daran überhaupt nicht gedacht habe.