01-01-2019 19:11
Der Käufer hat nicht gezahlt, daraufhin habe ich dann einen Fall wegen eines nichtbezahlten Artikels geöffnet.
1 Woche später hat der Käufer bei ebay dann eine Rückgabe angefragt, weil der Artikel defekt ist.
Er fordert sein Geld zurück.
Er hat aber garnicht gezahlt und den Artikel auch nicht erhalten, wie kann er dann behaupten er sei defekt.
Ich habe daraufhin den Käufer bei ebay gemeldet und den Fall geschlossen mit Geld nicht erhalten.
Trotzdem erscheint diese Rückgabe immer noch mit Termin= 3.1.2019 Wie soll ich jetzt verfahren?Art.Nr. ist 153296890842
@hechtholgi schrieb:Der Käufer hat nicht gezahlt, daraufhin habe ich dann einen Fall wegen eines nichtbezahlten Artikels geöffnet.
1 Woche später hat der Käufer bei ebay dann eine Rückgabe angefragt, weil der Artikel defekt ist.
Er fordert sein Geld zurück.
Er hat aber garnicht gezahlt und den Artikel auch nicht erhalten, wie kann er dann behaupten er sei defekt.
Ich habe daraufhin den Käufer bei ebay gemeldet und den Fall geschlossen mit Geld nicht erhalten.
Trotzdem erscheint diese Rückgabe immer noch mit Termin= 3.1.2019 Wie soll ich jetzt verfahren?Art.Nr. ist 153296890842
Servus @hechtholgi
Der Verkauf war am 16.12.
Ich rechne jetzt mal vor mich hin.
Bis heute sind das 16 Tage.
"eine Woche später"... also nach Öffnen des Nichtzahlerfalls,
fragt der K eine Rückgabe an...
Wann - um Himmels Willen - machst Du denn in der Vorweihnachtszeit für ein Kinderbuch in dem Preissegment
einen Nichtzahlerfall auf?
Findest Du das nicht etwas übereilt?
Davon einmal abgesehen sind solche Falschangaben durch den Käufer natürlich ein Unding.
Bestenfalls hat er irgendwas geklickt,
weil er das Buch wegen des Nichtzahlerfalls oder einfach so nicht mehr will.
Ist er einfach nur übel drauf,
hätte er hier böswillig eine Falschangabe gemacht.
Bei Überweisung kann Ebay nicht wissen,
ob wirklich eine Nichtzahlung vorliegt oder nicht.
Insofern wird das eben möglich sein,
eine Rückgabe zu starten.
Bei PP ist ohnehin klar,
ob Geld geflossen ist oder eben nicht.
Reagierst Du nicht,
sollte spätestens bei Übergabe an den Käuferschutz... was bei Überweisung egal ist... die Rückgabe vom Tisch sein
und geschlossen werden.
Du solltest mal über eine längere Einstell- und Verkaufspause sinnieren
-
ein Privatverkauf sieht definitiv anders aus.....
die Zeit nutzen und mal in aller Ruhe die Paypal-Nutzungsbedingungen die Du virtuell unterschrieben hast Lesen UND verstehen: