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Käufer gibt von mir zurückgenommenen Artikel nicht zurück

Hallo,ich bitte hier mal um Rat.

Der Fall:

habe am 7.6. ein Nokia6700 verkauft. Am 12.6. verschickt. Käuferin hat am 14. 6. reklamiert, daß Bluetooth nicht funktioniert und möchte Artikel zurück geben. Hab am 14.6. ohne Probleme das Geld zurücküberwiesen und mich entschuldigt, weil ja auch nicht nachprüfbar.

Seitdem warte ich auf das Handy und bekomme von der Käuferin auf Nachfrage nur unverschämte Antworten und die Drohung einer Negativbewertung. Angeblich am 17.6. verschickt, gibt Sie aber keine Sendungsverfolgungsnummer heraus.

Was, bitte, macht man in so einem Fall ?

im Voraus herzlichen Dank für die Ratschläge

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=230991930451&aid=p***p&eu=&bidti...

 

24 Gebotsrücknahmen, gibst du mal den ebay nick?

 

 

Nä. Mal läßt du dir den Artikel zuerst schicken, dafür überweist du nur die Portokosten, du hast das Recht den Artikel zu prüfen!

 

 

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=sachmangel

Antworten (8)

Antworten (8)

Du bist so, wie ebay sein sollte!;-)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nur deine Käuferin nicht:-(

mal ein Danke für die bisherigen Antworten :-x

 

ich denke schon, daß ich mein Gerät erkennen kann --- hoffentlich

 

als Dankeschön für die schnelle Bezahlung hab ich als Bonus noch eine 2GB Micro Karte beigelegt und überlege jetzt : bin ich zu gutmütig oder zu doof ? 🙂

Würde ich mir nicht gefallen lassen!

 

 

Erkennst du dein Gerät auch genau wieder?

Ja, die Anzeige hab ich Ihr schon in Aussicht gestellt, Sie reagiert aber nur höhnisch.

Natürlich hätte ich das Recht gehabt, erst den Artikel wieder zu erhalten. Anfänglich schrieb sie ja auch recht nett und ich hab selbstverständlich nur fair reagieren wollen.

Mich ärgert eigentlich nicht mal so sehr der Geldverlust als vielmehr ihre Unverschämtheit

Letzte Frist zur Zahlung oder Rücksendung per Einschreiben Einwurf setzen, gleich Mahnverfahren und Anzeige wegen Unterschlagung androhen!

 

Porto gleich mitanfordern!

 

 

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=ziviles_mahnverfahren

 

 

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Ich würde ihr eine klare Frist zum zurücksenden setzen (10 Tage per Einschreiben) wenn sie die wieder verstreichen lässt würde ich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

Danke, liebe (r) zuckerrübe, jetzt wird auch der verregnete Sonntag wieder erträglich B-)

also,

falls karafatz noch nicht genug "getröstet" hat: bleib, wie Du bist!

Es gibt so viele liebe Ebayer, aber leider auch schwarze Schafe.

 

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