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Käufer hat Artikel gekauft und möchte den Artikel doch nicht . Was ist mit den Gebühren . Gebot war bei 131 Euro

bettina33_2008
Auf Erkundungstour

Hatte Beats eingestellt und einen text kopiert und eingefügt . Meine Beats sind ne Nummer kleiner . Da ich nicht wusste das es verschiedene Beats gibt

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Antworten (9)

@ oscar - das ist das Standardbild und wird von eBay zur Verfügung gestellt,

 

Auch in diesem Fall wage ich zu bezweifeln ob dieses Vorgehen seitens eBay rechtens ist.

 

Kann mir nicht vorstellen das die für jedes Foto die Zustimmung des Rechtinhabers vorliegen haben.

Der Begriff Copyright sagt dir etwas?

 

 

 

 

du musst aber das liefern, was  du an ietest. sei froh, dass der kaeufer den artikel nicht einfordert ich finde, das ist ein gutes lehrgeld fuer dein geklautes fot oder beschreibung. so was kommt von so was.

wenn es dann als Standardbild ausgewählt wird, steht dann dort allerdings der Name desjenigen, welcher es zur Verfügung gestellt hat

 

das wäre dann die perfekte Lösung für so Leuts wie  Dr. Karl-Friedrich von und zu Gartenzwerg. B-)

 

Copy und Paste samt der gesammelten Quellenangaben. :^O

gerade mal nachgeschaut ...

 

http://pages.ebay.de/help/sell/sharing-content.html

 

 

bedeutet für mich:  man könnte theoretisch auch ein gemopstes Bild "freigeben" - wenn es dann als Standardbild ausgewählt wird, steht dann dort allerdings der Name desjenigen, welcher es zur Verfügung gestellt hat

 



@ oscar - das ist das Standardbild und wird von eBay zur Verfügung gestellt, wenn man das denn so mit den Artikelmerkmalen bzw. den detaillierten Information oder Katalogdaten übernehmen möchte

http://www.ebay.de/itm/Beats-by-Dr-Dre-Studio-Kopfbuegel-Kopfhoerer-Weiss-/321130646391?pt=Kopfh%C3%...

 

und ? was möchte der Käufer nun ?, die von dir angepriesenen ?

wäre sein gutes Recht

 

ein weiteres großes Problem.....

warum nimmst du ein Fremdbild ?

das stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und ist kein Kavaliersdelikt, sowas kann teurer werden als der Erlös den du erhalten hast

nee, mit dem Bild hat sie "Glück" gehabt, das ist das von eBay zur Verfügung gestellte Standardbild

 

 

... wobei diverse Leute gar nicht erst bieten, wenn der Verkäufer kein eigenes Bild des zu verkaufenden Artikels einfügt

kogo2004
Auf Erkundungstour

Da ich nicht wusste das es verschiedene Beats gibt

 

Du kennst sicher den Spruch: "Unwissenheit schützt vor....."nicht?

 

Deine Unwissenheit ist nicht das Problem des Käufers, der jetzt zu Recht die Auflösung des Kaufvertrags erwartet!

 

leite hierfür einen Transaktionsabbruch ein - 

 

hierbei aufpassen: Dein Käufer muss diesem Abbruch zustimmen - 

wenn el-Käufer "falsch" klickt, werden die Gebühren nicht storniert - 

deswegen ist es sinnvoller wenn Du Deinen K. vorab über den Abbruch und die Übersendung des entsprechendes Links/Antrags informierst:

 

http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-process.html

 

Du kannst pro Artikel nur einmal diesen Antrag stellen!

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder