31-05-2013 17:50
Hatte Beats eingestellt und einen text kopiert und eingefügt . Meine Beats sind ne Nummer kleiner . Da ich nicht wusste das es verschiedene Beats gibt
@ oscar - das ist das Standardbild und wird von eBay zur Verfügung gestellt,
Auch in diesem Fall wage ich zu bezweifeln ob dieses Vorgehen seitens eBay rechtens ist.
Kann mir nicht vorstellen das die für jedes Foto die Zustimmung des Rechtinhabers vorliegen haben.
Der Begriff Copyright sagt dir etwas?
du musst aber das liefern, was du an ietest. sei froh, dass der kaeufer den artikel nicht einfordert ich finde, das ist ein gutes lehrgeld fuer dein geklautes fot oder beschreibung. so was kommt von so was.
wenn es dann als Standardbild ausgewählt wird, steht dann dort allerdings der Name desjenigen, welcher es zur Verfügung gestellt hat
das wäre dann die perfekte Lösung für so Leuts wie Dr. Karl-Friedrich von und zu Gartenzwerg. B-)
Copy und Paste samt der gesammelten Quellenangaben. :^O
gerade mal nachgeschaut ...
http://pages.ebay.de/help/sell/sharing-content.html
bedeutet für mich: man könnte theoretisch auch ein gemopstes Bild "freigeben" - wenn es dann als Standardbild ausgewählt wird, steht dann dort allerdings der Name desjenigen, welcher es zur Verfügung gestellt hat
@ oscar - das ist das Standardbild und wird von eBay zur Verfügung gestellt, wenn man das denn so mit den Artikelmerkmalen bzw. den detaillierten Information oder Katalogdaten übernehmen möchte
und ? was möchte der Käufer nun ?, die von dir angepriesenen ?
wäre sein gutes Recht
ein weiteres großes Problem.....
warum nimmst du ein Fremdbild ?
das stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und ist kein Kavaliersdelikt, sowas kann teurer werden als der Erlös den du erhalten hast
nee, mit dem Bild hat sie "Glück" gehabt, das ist das von eBay zur Verfügung gestellte Standardbild
... wobei diverse Leute gar nicht erst bieten, wenn der Verkäufer kein eigenes Bild des zu verkaufenden Artikels einfügt
Da ich nicht wusste das es verschiedene Beats gibt
Du kennst sicher den Spruch: "Unwissenheit schützt vor....."nicht?
Deine Unwissenheit ist nicht das Problem des Käufers, der jetzt zu Recht die Auflösung des Kaufvertrags erwartet!
leite hierfür einen Transaktionsabbruch ein -
hierbei aufpassen: Dein Käufer muss diesem Abbruch zustimmen -
wenn el-Käufer "falsch" klickt, werden die Gebühren nicht storniert -
deswegen ist es sinnvoller wenn Du Deinen K. vorab über den Abbruch und die Übersendung des entsprechendes Links/Antrags informierst:
http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-process.html
Du kannst pro Artikel nur einmal diesen Antrag stellen!