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Käufer hat gar nicht bezahlt und eröffnet plötzlich einen Fall, weil er die Ware nicht bekommen hat.

Ich habe einen Artikel verkauft - der Käufer hat nicht bezahlt und auf Mahnungen nicht reagiert. Habe über EBAY einen Fall eröffnet und schliesslich geschlossen, weil das Geld nicht kam. Habe den Artikel wiedereingestellt. Jetzt hat der Käufer plötzlich einen Fall eröffnet, weil er die Ware nicht bekommen hat, obwohl er angeblich schon längst bezahlt hat - hat er wirklich nicht, habe nochmal mein Konto gecheckt.. Der kann doch nicht von mir verlangen, dass ich das Angebot wieder rausnehme oder? Bin ich, sofern das Geld (wider Erwarten) doch noch eingeht, verpflichtet, ihm die Ware zu verkaufenj? Mir kommt das alles sehr merkwürdig vor.

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@dolceundcavalli 

 

so etwas finde ich ganz schlimm:

 

1x benutzt - quasi neu

 

das ist weder "quasi neu" noch "neu" ..

 

das ist "gebraucht"  und unhygienisch.

 

Lektüre: https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/used-cosmetics-policy?id=4290

 

Dann soll der K doch einen Nachweis der Bezahlung senden.

 

Das Angebot solltest du beenden, solange das nicht geklärt ist.

Hallo @dolceundcavalli 

 

Wenn du einen Nichtzahler Fall eröffnet und geschlossen hast dann hättest du nicht mehr Bewerten können.

 

Eine Bewertung ist dann nämlich nicht mehr möglich da beide das recht zu Bewerten verlieren.

 

Also hast du keinen Nichtzahler Fall eröffnet sondern einen anderen.

 

 

Positive BewertungKEINE ZAHLUNG NUR FAULE AUSREDEN NEGATIV

 


@dolceundcavalli  schrieb:

Ich habe einen Artikel verkauft - der Käufer hat nicht bezahlt und auf Mahnungen nicht reagiert. Habe über EBAY einen Fall eröffnet und schliesslich geschlossen, weil das Geld nicht kam. Habe den Artikel wiedereingestellt. Jetzt hat der Käufer plötzlich einen Fall eröffnet, weil er die Ware nicht bekommen hat, obwohl er angeblich schon längst bezahlt hat - hat er wirklich nicht, habe nochmal mein Konto gecheckt.. Der kann doch nicht von mir verlangen, dass ich das Angebot wieder rausnehme oder? Bin ich, sofern das Geld (wider Erwarten) doch noch eingeht, verpflichtet, ihm die Ware zu verkaufenj? Mir kommt das alles sehr merkwürdig vor.


@dolceundcavalli 

 

hast Du den Kaufvertrag gekündigt?

 

Falls NEIN - dieser besteht (dann) nach wie vor so das der Käufer (nach entsprechender Zahlung natürlich) die Lieferung einfordern kann. 

Du hast die Ware bereits verkauft - ein zweites Mal ist gar nicht notwendig......

 

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