04-12-2016 10:52 - bearbeitet 04-12-2016 10:54
Erstmal "Hallo" in die Runde.
Ich bin seit ewigen Zeiten eBay-Mitglied und muss mich nun erstmals mit einem Käufer herumschlagen, der um Abbruch gebeten hat.
Der Käufer hat angeblich "überlesen" dass ich den Kaufbeleg für das verkaufte Gerät (ebook-Reader kobo Aura H2O) nicht finden kann, stand aber ausdrücklich so in der Artikelbeschreibung.
Da ich keinen Ärger mit unzufriedenen Käufern möchte, habe ich dem Abbruch spontan zugestimmt.
Kurz danach habe ich dem Bieter mit dem zweithöchsten Gebot das Gerät angeboten, der hat sich aber nicht gemeldet (ca. 24 Stunden her).
Ich würde nun gerne den Reader erneut einstellen, bin aber unsicher ob und ab wann ich das darf.
ich möchte nicht gegen irgendwelche Regeln verstoßen, wie kann/soll/darf ich mich verhalten?
Vielen Dank im Voraus
Peter
@earthmybody schrieb:Erstmal "Hallo" in die Runde.
Ich bin seit ewigen Zeiten eBay-Mitglied und muss mich nun erstmals mit einem Käufer herumschlagen, der um Abbruch gebeten hat.
Der Käufer hat angeblich "überlesen" dass ich den Kaufbeleg für das verkaufte Gerät (ebook-Reader kobo Aura H2O) nicht finden kann, stand aber ausdrücklich so in der Artikelbeschreibung.
Da ich keinen Ärger mit unzufriedenen Käufern möchte, habe ich dem Abbruch spontan zugestimmt.
Kurz danach habe ich dem Bieter mit dem zweithöchsten Gebot das Gerät angeboten, der hat sich aber nicht gemeldet (ca. 24 Stunden her).
Ich würde nun gerne den Reader erneut einstellen, bin aber unsicher ob und ab wann ich das darf.
ich möchte nicht gegen irgendwelche Regeln verstoßen, wie kann/soll/darf ich mich verhalten?
Vielen Dank im Voraus
Peter
Gehe mal zu Preisvorschläge ,dort steht wie lange der Käufer noch Zeit hat sich auf deinen Vorschlag einzulassen ,ich glaube in der Regel sind das immer 48 Stunden ,aber sehe bitte nach ,stell aber wirklich erst wieder ein ,wenn Kaufabbruch und Preisvorschlag erledigt sind
Gruß Peter
@colloseumpeter:
Du hast Recht! Steht tatsächlich dort. Ich muss abwarten.
Der ursprüngliche Käufer meldet sich leider gar nicht mehr ... der sollte doch eigentlich froh sein, dass ich seinem Wunsch nach Abbruch zugestimmt habe ...
Der hatte mir folgendes geschrieben:
Hallo. Leider hatte ich nur ihre ArtikelAngabe als neu im Kopf und Kaufdatum 07/2015. Dass keine Rechnung mehr vorhanden ist, wurde leider übersehen. Somit hätte ich keine Garantie des Herstellers und mir bliebe nur die gesetzl. Gewährleistung von Ihnen da sie diese nicht ausgeschlossen haben. Da ich eigentlich einen neuen mit Herstellergarantie suche wollte ich sie deshalb bitten, den Kauf bzw. Die Auktion zu stornieren. Ich würde dem selbstverständlich zustimmen sodass keinerlei Kosten durch ebay für sie anfallen. Danke im voraus für Ihre schnelle Rückmeldung
Ich hatte ihm daraufhin geantwortet, dass das für mich zwar ziemlich ärgerlich ist, aber dass ich einverstanden bin und versuchen werde das Gerät an einen der anderen Bieter zu verkaufen. Seitdem Funkstille.
Dann hatte ich die Transkation abgebrochen mit der Option "Käufer hat um Abbruch gebeten". Ich denke damit habe ich meinen Pflichten doch Genüge getan oder ?