16-10-2019 15:27
Liebe Community,
ich habe einen Artikel über eine Aktion (max. 2 Euro Verkaufsprovision) eingestellt. Nun wurde dieser Artikel verkauft. Leider möchte der Verkäufer vom Kauf zurücktreten, da er "versehentlich" auf den Button "Sofort kaufen" geklickt hat.
1. Muss ich dieser Bitte nachkommen?
2. Wenn ja, kann ich diesen Artikel wieder mit dem Aktionszusatz (max. 2 Euro Verkaufprovision) versehen bzw. ist dies im Angebot hinterlegt?
Besten Dank
Ingo
@krisgo schrieb:Liebe Community,
ich habe einen Artikel über eine Aktion (max. 2 Euro Verkaufsprovision) eingestellt. Nun wurde dieser Artikel verkauft. Leider möchte der Verkäufer vom Kauf zurücktreten, da er "versehentlich" auf den Button "Sofort kaufen" geklickt hat.
1. Muss ich dieser Bitte nachkommen?
2. Wenn ja, kann ich diesen Artikel wieder mit dem Aktionszusatz (max. 2 Euro Verkaufprovision) versehen bzw. ist dies im Angebot hinterlegt?
Besten Dank
Ingo
1. Nein
2. Nein
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen , längstens 36 Tage ab Verkauf, schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.
@krisgo schrieb:Liebe Community,
ich habe einen Artikel über eine Aktion (max. 2 Euro Verkaufsprovision) eingestellt. Nun wurde dieser Artikel verkauft. Leider möchte der Verkäufer vom Kauf zurücktreten, da er "versehentlich" auf den Button "Sofort kaufen" geklickt hat.
1. Muss ich dieser Bitte nachkommen?
2. Wenn ja, kann ich diesen Artikel wieder mit dem Aktionszusatz (max. 2 Euro Verkaufprovision) versehen bzw. ist dies im Angebot hinterlegt?
Besten Dank
Ingo
Zu 1.) Als Privat-Verkäufer kannst du auf Zahlung bestehen. Zahlt der Käufer nicht, kannst Du die Zahlung zivilrechtlich einfordern - mit dem Risiko, dass Du auf den Kosten dafür sitzen bleibst, wenn beim Käufer nichts zu holen ist.
Wobei Deine Angebotspalette nicht wirklich privat anmutet. Du hast ganz schön viel neues LEGO "übrig".
https://www.ebay.de/sch/krisgo/m.html?_nkw&_armrs=1&_from&_ipg&rt=nc&_trksid=p2046732.m1684
Da würde ich es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, in der man mir evl. Verkauf in gewerblichem Umfang nachweist, mit der Folge, dass Du den Rücktrittswunsch Deines Käufers einfach als Widerruf ansehen kannst bzw. musst...
Zu 2.) Wenn Du jetzt wieder einstellst, dann zahlst du die normale Verkaufsprovision.