10-09-2013 22:23
Hallo,
habe einen Schrank versteigert. Natürlich mit Selbstabholung. Kunde meldet sich erst ´ne ganze Woche nicht, habe ihn 2 mal angeschrieben in der Zeit und ihm auch unsere Tel.Nr. mitgeteilt, damit es ihm einfacher gemacht wird einen Termin zum abholen zu vereinbaren. Er meldet sich aber nur per E-mail. Nicht besonders freundlich der Ton dort,immer nur 2 Zeiler... Sonntag bekam ich eine Mail, er wäre heute hier in der Gegend (er kommt wohl aus Österreich,wir wohnen bei Mönchen-Gladbach) und würde zwischen 18 und 21 Uhr hier sein...ich schrieb zurück, daß er hoffentlich jemanden zum tragen dabei hat...er schrieb, nein, er käme alleine, ich sagte ihm, daß er das alleine wohl nicht schaffen wird und ich nicht tragen darf, wie er sich das vorgestellt hätte...ich bekam keine Antwort mehr... Zum Termin heute ist er auch nicht erschienen.... Was soll und kann ich tun ?
Hallo, dein Artikel:
Du hast den Namen und die Anschrift beim Verkauf bekommen.
Nutz die Post und schick deinem K ein Einschreiben ,in dem du 2 Termine vorgibst ( Wochenende) .
Sollte er diese Termine nicht wahrnehmen, kündigst du den Kaufvertrag nochmals mit Fristsetzung von 7 Tagen.
Erst dann kannst du den Schrank wieder neu einstellen.
Bei deinen nächsten Verkäufen mit Abholung: schreibe ganz deutlich in die Beschreibung , bis wann das Teil abgeholt werden muß.
Dann ist dieses Datum Vertragsbestandteil.
Ausserdem kannst du einen nichtbezahlten Artikel melden und den Fall nach 4 Tagen selbst schließen. Dann bekommst du deine Verkaufsprov. wieder und der K wird verwarnt.
Bei 2 und mehr. Verwarnungen kann er bei ganz vielen Usern nicht mehr bieten.
Und setz ihn auf deine Sperrliste ( im Verkaufskonto-Einstellungen-eingeschränkter Käuferkreis), dann kann er nicht nochmals bei Dir bieten.
Zivilrechtlich würde ich nicht vorgehen. Du willst den Schrank ja nicht ewig stehen haben. Und so ein Verfahren dauert.
LG ete210