16-06-2013 13:23
Hey , daher ein Artikel von mir beschädigt ist , wollte ich die Transaktion abbrechen , aber dies lehnte der Käufer ab und schrieb mir ich will meine Uhr oder ich verklag sie. Kann ich irgendwas machen außer ne neue Uhr zu beschaffen ?
Und hab in der Auktion keine Abholung der Ware angeboten sondern nur Überweißung und er will es trotzdem abholen kommen obwohl ich es nicht angeboten habe. Er muss doch dann überweißen oder ?
Danke euch für eure Antworten
aus der nummer wird te sicher nicht rauskommen, wie auch immer....
Moin
mir fehlen echt gerade die Worte . . .
Bin absolut KEIN PayPal - Freund,
Paypal wird nicht akzeptiert.
aber bei DEM Preis auch noch PP-Zahlung auszuschliessen,
jetzt ist die Uhr plötzlich kaputt,
sie gehört gar nicht Dir . . .
Abholung wird nicht ausgeschlossen, aber angelehnt
und ins Ausland musst Du auch ganz plötzlich?
Oh Mann, ich glaube, ebay ist ÜBERHAUPT NICHTS für Dich !
Ich hoffe, diese Käufer bleibt hartnäckig und fordert eine Rolex ein,
die Deiner Beschreibung entspricht.
Wenn ich das jetzt richtig sehe stellst du einen 11000€ teuere Uhr ungeprüft hier ein.
Wenn sie dann verkauft ist teilst du dem Käufer dies mit. Mit der Aufforderung vom Kauf zurückzutreten.
Und um die Sache perfekt zu machen kann er das Gute Stück auch nicht abholen. Weil sie ja bei deinem Vater ist.
Aber überweisen könnte er das Geld schon.
Echt Klasse!
zu viele Ungreimtheiten, das dir ein Käufer das mit dem Schaden abnehmen könnte
1) der Preis
2) der ominöse Schaden
3) Fremdbilder genutzt
4) Verkauf im Auftrag
6) keine Abholung, kein PP
7) plötzlicher Auslandsaufenthalt in der nächsten Woche
kein Zahlungsziel in der AB aber eilig ?
Abholung mußt du nicht angeben, du hast sie nicht ausgeschlossen und damit kann und darf der K persönlich abholen
was ja letztlich deine Seriosität nur unterstreichen würde
sieh zu, das das Stück bei dir ist und zeige es dem Käufer, er wird dann ggf den Schaden beurteilen und sich dann entscheiden, was er von dir will .....
bei dem Artikel, würde er dies ansonsten auch auf zivilrechtlicher Ebene umsetzen lassen
Mein ganz persönlicher Eindruck ist, dass TE erst nach dem Einstellen bemerkt hat, dass man die Uhr zu einem noch höheren Preis hätte verkaufen können 😉
Och Irina, bei dem Preis würde ich es persönlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen B-)
TE, du hast immer noch nicht erklärt, was an der Uhr kaputt sein soll. Muss ja recht auffällug sein, wieso bemerkt man dies nicht vor dem Einstellen?
Du verkaufst Waren die dir selber nicht gehören, die du selber nicht gesehen hast und dann sind die auch noch kaputt?
Ich glaube dir das irgendwie nicht und was ist denn an der Uhr kaputt, für den Preis den du die Uhr verkauft hast, dürfte die Uhr doch locker zu reparieren sein und du bekommst immernoch eine Menge Geld oder willst du behaupten die Uhr ist vollkommen zerstört, denn das klingt unglaubwürdig.
Bei dem Preis, kannst du sogar davon ausgehen, das der Käufer sein Recht auch auf dem Rechtsweg durchsetzen wird und dann wird das für dich wahrscheinlich alles nur noch teurer.
"Bestehen kann der Käufer auf viel, nur braucht er auch einen Richter der seine Meinung teilt."
Die Richter, welche FÜR einen Käufer entscheiden, sind absolut in der Überzahl.
Was heißt den beschädigt? Vom Zug überfahren?
Bei der Preislage lohnt sich doch fast jede Reperatur.
Und wenn du nächste Woche im Ausland bist dan verschiebe die Übergabe halt eine Woche.
Hallo,
was willst Du uns hier erzählen?
Eine Uhr für 11.000,-€ verkauft und dann ist sie auf einmal beschädigt?
So ein Ding behandele ich wie ein rohes Ei, damit nichts geschieht.
Seh mal zu wie Du das erklären willst.
Die "Beschädigung" nehme ich dir nicht ab.
Hier git es Ersatz.
Bei dem Preis würde ich nicht nur abholen wollen. Da würde ich auch auf Ersatz bestehen und den auch mit allen Mitteln durchsetzen.
Hallo,
die Rolex wurde an den Tag verkauft, an dem du sie eingestellt hast.
Was ist denn passiert, daß das gute Stück nun beschädigt ist?
Ich kann den Käufer verstehen, daß er die Uhr bei dem Preis lieber persönlich abholen möchte.
Wenn es die Uhr ist würde ich die auch abholen wollen.
Wenn du in deiner Auktion nicht geschrieben hast, dass du eine Abholung ausschließt, kann er auch abholen, vorallem dann wenn du behauotest die Ware sei kaputt, da würde ich auch nicht zwingend vorrab das Geld überweisen.
Kannst du das den belegen das die Uhr nach dem einstellen beschädigt wurde?
Warum soll den der Käufer die Uhr nicht abholen?
Bruachst du das Geld eventuell für Deine Auslandreise;-),da der Käufer schonmal überweisen soll?
Bestehen kann der Käufer auf viel, nur braucht er auch einen Richter der seine Meinung teilt.
Die Uhr war wahrscheinlich schon früher beschädigt. Die Uhr lag bei meinem Vater deshalb hatte ich auch nur ein Google Bild benutzt. Aber sie rief mich ja nach der Aktion an ich solle ihr Bilder etc schicken mein Vater wollte mir dann welche schicken und er bemerkte dann das die Uhr beschädigt ist ...
Ja, es handelt sich um diese Uhr . Bin , aber ab nächste Woche im Ausland und deshalb wäre keine Abholung möglich , aber kann verstehen bei dieser Summe will man den Artikel abholen . Wollte ja auch vom Kauf zurücktreten auch weil die Uhr beschädigt ist , aber will er nicht.