16-07-2016 18:07 - bearbeitet 17-07-2016 04:03
Guten Tag,
ich habe mein Notebook als gebraucht (in gutem Zustand) verkauft.
Nun beschwert sich der Verkäufer über den Rauchgeruch und den Parfümgeruch des Glasreinigers den ich zum Säubern des Gehäuses verwendet hab.
Da ich eigentlich nur sehr selten im Haus rauche und diese laut meinem Nachbarn auch nicht nach Rauch riecht, verwundert mich seine Anschuldigung ein wenig.
Muss ich als Privatverkäufer das Notebook zurücknehmen?
Mfg
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Ich möchte das Thema nochmal genauer aufführen:
Im Angebot stand drin:
Gebrauchtes Notebook in gutem Zustand.
Feine Kratzer auf dem Gehäuse.
Keine Garatie oder Rücknahme da Privatverkauf.
Lieferumfang: Notebook + Ladekabel.
Nach der Bezahlung über Paypal hat sich der Käufer dann über den Geruch von Rauch und Parfüm beschwert.
Zudem hat er festgestellt, dass das Notebook noch 160 Tage Garantie besitzt.
Ich hatte im Angebot nie stehen das es aus einem Nichtraucherhaushalt kommt und der Käufer hat vor dem Kauf auch nicht danach gefragt.
Ich bin kein starker Raucher (8 Zigaretten am Tag), davon wurde über die gesamte Zeit von einem Jahr in dem ich das Notebook besaß maximal eine Zigarette die Woche am offenen Fenster im Raum geraucht.
Ich bin der zweite Besitzer des Notebooks und habe damals soweit ich weiß keine Rechnung erhalten, weshalb ich diese auch nicht beim Artikel mit aufgeführt habe.
Ich bin nicht die einzige Person die an dem Notebook regelmäßiger arbeitete, meine Mutter die Nichtraucherin ist hat diesen Geruch über die gesamte Zeit auch nicht wahrgenommen.
Ich halte eine leichte "Duftveränderung" eines gebrauchten Artikels für keinen Mangel der mit angegeben werden muss, besonders nicht wenn eine Nichtraucherin diesen ebenfalls nicht wahrnimmt.
Was soll ich den gegen den Geruch von Parfüm in Form von Reiniger machen?
Muss ich sowas dann auch mit ins Angebot schreiben?
"Der Artikel kann in leichten Dufttönen nach Reinigungsmittel riechen da ich diesen vor de Verschicken nochmal Gründlich säubern werde"?
Mfg
Bei gebrauchten Sachen sind vorhandene Gerüche nur dann ein Sachmangel, wenn im Angebot etwas Gegenteiliges behauptet oder suggeriert wurde (z.B. „aus Nichtraucherhaushalt“).
Ansonsten muss ein Käufer immer davon ausgehen, dass ein gebrauchter Artikel Gebrauchsspuren aufweist und dazu gehören nicht nur Abnutzungen, Staub und Fingerabdrücke, sondern regelmäßig auch Gerüche. Da ist die Rechtslage eindeutig.
Da es sich hier noch dazu um ein Notebook handelt, und nicht etwa um Polstermöbel oder Kleidung, ist es aus meiner Sicht abwegig Geruch als Reklamationsgrund anzuerkennen. Ich würde es allenfalls aus Kulanz zurücknehmen. - Es sei denn, es wurde mit PayPal bezahlt, denn dann bleibt keine Wahl.