27-04-2016 11:27
... + stelle wieder ein. Artikel wird verkauft, bezahlt, bewertet. Das System wertet dies als Mängelquote, die Tatsache wird schablonisiert + addiert. Erbitte Hinweis auf eine Variante. Danke, mfg
@cerberus.123 schrieb:... + stelle wieder ein. Artikel wird verkauft, bezahlt, bewertet. Das System wertet dies als Mängelquote, die Tatsache wird schablonisiert + addiert. Erbitte Hinweis auf eine Variante. Danke, mfg
bei Nichtzahlern ist man nicht höflich - das kann man sich hier bei ebay gar nicht leisten
man wartet eine angemessene Zeit > fragt nach, ob es "Problem" mit der Zahlung gibt > kommt zeitnah keine Antwort / kein Geld > Fall bzgl. Nichtzahlung eröffnen > angemessen klar datierte Frist zur Zahlung setzen und dem Käufer mitteilen, daß der Kaufvertrag nichtig wird, so bis zum TT.MM.JJJJ kein Geld eingegangen ist > kommt kein Geld > Fall schließen > Mail an den Käufer, daß er keinen Anspruch mehr auf den Artikel hat
der Fall bzgl. Nichtzahlung muß spätestens am 32. Tag nach dem Verkauf eröffnet und am 36.Tag nach dem Verkauf vom Verkäufer geschlossen werden, dann erhält der Verkäufer die Provision erstattet, der Käufer bekommt eine Verwarnung
Käufer mit mindestens 2 Verwarnungen innerhalb von 12 Monaten kann man vom Kauf ausschließen
viele plädieren dafür, den Fall bereits am 4. Tag nach Eröffnung zu schließen, ich selbst lasse diesen immer so lange auf, wie auch die von mir gesetzte Frist läuft - das ist höflich und entgegenkommend genug
btw: warum kann man bei Dir eigentlich nur per PayPal zahlen? Du kennst die AGB?