04-07-2014 22:00
Habe einen Radhelm verkauft, Käufer hat mich dann kontaktiert, daß dieser Helm angeblich "zerstört"ist,unbrauchbar etc. bei ihm angekommen ist. Daraufhin setzte ich mich mit dem Käufer per Mail sofort in Verbindung, bot ihm an, mir den Helm zurückzusenden, danach würde ich ihm seine Kosten unverzüglich zurückerstatten plus Retourekosten, dafür benötigte ich aber seine Bankverbindung. Habe mich auch in aller Form entschuldigt, obwohl mir das alles ein Rätsel ist. Heute kam von ihm eine Nachricht: o-ton:Ich werde Ihnen bestimmt nicht meine Bankverbindung mitteilen, ich verbuche das als Lehrgeld und er muss sich noch überlegen, wie er mich bewerten wird.
Soll ich den Käufer noch einmal kontaktieren (was meiner Meinung wenig Sinn macht)?Kann ich mich gegen eine schlechte Bewertung wehren , wenn ich überhaupt nich weis, was da passiert ist?
Gegen eine schlechte Bewertungen kannst Du Dich nicht wehren, wenn sie sachlich ist.
Und für EUR 2,50 Verkaufspreis sollte man auch den Aufwand gering halten, ich kann schon verstehen, das jemand den Kauf einfach abhaken möchte. Ein Rückversand lohnt nicht.
Was er mit der Kontonummer hat, kann ich nicht vestehen, er hat Deine ja auch erhalten. Wenn Du Dich bemühen möchtest, frage ihn doch einfach direkt, wie er sich die Lösung vorstellt.
Er hat schließlich bei Dir reklamiert, Du bist gewillt, die Sache zu prüfen und ggf. das Geld zurückzuerstatten. Vielleicht reicht sogar ein Foto, dann könnte man sich den Rückversand sparen.
Aber: Wenn Du einen Topartikel verkauft hast und er einen "zerstörten" erhalten hat, habt ihr entweder unterschiedliche Wahrnehmungen oder es ist etwas auf dem Versandwege passiert. Vielleicht hast Du das Paket nicht gut genug gepolstert ?
Aufklärung kann hier aber nur Dein Käufer bringen - durch Fotos oder Rücksendung.