24-07-2013 15:30
Ich wurde vom Käufer unfair bewertet, habe michentsprechend gemeldet und versucht es richtig zu stellen, soweit die Nachricht aufgrund der Wörte es zulässt. Die Antwort war wieder unfair. Nun kann ich nur über e-bay nochmals nachfassen? Denn ich finde, gerade wenn es ums Geld geht, diese falsche Bewertung nicht gut.
Leider kann ich den Käufer nicht negativ bewerten.
Ich hatte versehentlich einen Preis für ein Päckchen angegeben und dann einen Großbrief gesandt, da es auch in einen Großbrief paßte. Dann habe ich dem Käufer eine neue Rechnung gesandt und das Porto gemindert. Nun beanstandet der Käufer, daß ich porto berechnet hätte für Päckchen und Brief gesandt. Was ja nicht stimmt, da ich eine neue Rechnung stellte und er den niedrigerer Preis überweisen hatte.
delphie220079
>>Was ja nicht stimmt, da ich eine neue Rechnung stellte und er den niedrigerer Preis überweisen hatte.
es ist mal wieder erstaunlich, wie schnell ein VK hier aufgrund (vermutich fehlerhaften?) Verhaltens auseinandergepflückt wird. Wenn eine Versandart "Päckchen" angegeben wurde und diese auch berechnungsmäßig als "Großbrief" bezahlt und versendet wurde, sollte es bei diesem Artikel kein Problem darstellen.
Beide Versandarten sind nicht sendungsverfolgt und von der Versanddauer ähnlich anzusehen. Sollte es tatsächlich vorab zu einer Versandkosteneinigung gekommen sein, muß diese Bewertung als nicht gerechtfertigt angesehen werden.
Der Käufer ist aber ohnehin kein unbescholtenes Blatt.
Wobei aber generell solche teueren Artikel sendungsverfolgt zu versenden sind. Warum da nicht das Hermes-Päckchen verwendet wird?
der Käufer muss schon vor dem Bezahlen von der geänderten Versandart gewußt haben und ein solcher Artikel kann auch gut gepolsterten im festen Briefumschlag sicher verschickt werden, ohne dass er Schaden nimmt.
In seiner BW schreibt er, die Rechnung hätte auf einen Betrag von € 53,90 gelautet und das hat er sicher auch bezahlt.
Artikel + Päckchen - € 51,99 + € 3,60 ergibt € 55,59, folglich kann er nicht für Päckchenversand bezahlt haben.
Leider ist ihm das wohl nicht wirklich aufgegangen, im Kopf hatte er immer noch das Päckchen.
Ich würde ihn nochmal anschreiben und ihn genau darauf aufmerksam machen. Vielleicht lenkt er ein und du kannst ihm den Link zur Bearbeitung der BW schicken.
Lässt er sich nicht darauf ein, trage die BW mit Fassung, denn so wie sie formuliert ist, entfernt ebay sie nicht.
Versand als DHL-Päckchen war vertraglich vereinbart, davon hättest du nicht einseitig abweichen dürfen.
Mal davon abgesehen, dass höherpreisige Sachen in den Sortiermaschinen des Briefversandes nicht wirklich gut aufgehoben sind ...
Hat dein Käufer denn evtl. auch noch mit PayPal bezahlt ?
In dem Fall hätte er lediglich einen nichterhaltenen Artikel melden müssen und PayPal hätte ihm den Betrag freudestrahlend ausgekehrt.
PayPal + Päckchen = kostenloses Einkaufen bei Dir.
Und Du weißt noch nichtmal, wieso...
Du hast verschickt, dann die Portokosten gemindert und dann wunderst du Dich?
Und dann noch negativ bewerten wollen, dass sind die richtigen Verkäufer.