20-04-2013 22:20
Hallo,ich bräuchte mal Eure hilfe denn es geht um folgendes ein Käufer hat bei mir einen NetGear N300 Wireless ADSL2+Modemrouter DGN2200B für 25,00 Euro +5,00 Versandskosten am 6.April 2013 gekauft,ich habe diesen Router als Neu verkauft da ich ihn letztes Jahr mir für 46,97 Euro gekauft habe und bevor ich diesen Router ins Ebay setzte habe ihn noch einmal ausprobiert ob alles funktioniert und der war einwandfrei ich hatte keine probleme damit sonst hätte ich den Router nicht als Neu verkauft.
Gestern bekam ich über Ebay eine Nachricht.
Ergänzende Angaben:"Die Power LED des Routers leuchtet rot, die LAN Ports funktionieren nicht und das Gerät ist sicher nicht neu wie beschrieben, sondern hat Kratzer an der Oberfläche. Auch der Versuch das Gerät über einen Reset eventuell zum Laufen zu kriegen scheiterte, da auch der Resetknopf keinerlei Funktion zeigte. Ich bitte, da das gelieferte Gerät nicht der Beschreibung entspricht und Defekt ist, um Rücknahme und Rückerstattung. Mit freundlichen Grüßen Gerth"Der Käufer hat angefragt:Eine Rückerstattung. Die Rückerstattung beinhaltet den Artikelpreis und die ursprünglichen Versandkosten.
Ich weis das der Router weder verkratzt oder Defekt war bevor ich den als Verkauf Angeboten habe.
Warum kommt der Käufer erst jetzt ?
Es kann ja jeder nach fast über 14 Tage kommen und sagen der Router ist Defekt und zerkratzt ?
Was soll ich nur tun soll ich den Käufer das Geld und Versandskosten zurück erstatten ?
Danke fuer Eure hilfe und schnelle Antworten.
Ja ich werde den Router wieder erkennen da ich die Seriennummer habe.
Ich habe habe den Kaeufer nun vorgeschlagen das ich die Vesandkosten fuer den Router schicke damit der Kaeufer mir den Router zurueck schicken kann und ich den Router pruefen kann zur Not gehe ich zu einen PC Laden und lass den dort pruefen ob er defekt ist...sollte der Router defekt sein erstatte ich den Kaeufer den vollen Verkaufspreis und Versandskosten.
Ja der Kaeufer hat mit PP bezahlt.
Und im moment hat PP hat das Geld einbehalten.
Ich möchte Dich bestimmt nicht bevormunden aber PP und Versand ohne Sendungsnummer, das solltest Du lassen.
Nimm den Haken bei PP raus, wenn Du wieder einstellst.
Hast Du die PP AGB durchgelesen oder nur draufgeklickt?
Was machst Du, wenn ein K einen nicht erhaltenen Artikel über PP meldet und Du hast keine Sendungsnummer?
PP geht an Dein Konto und zahlt den K aus.
Hat er über PP bezahlt holt er sich sein Geld über PP von Deinem Konto zurück.
Zahle das Geld mitsamt zweimal VSK zurück.
Das Gerät war nicht neu.
Hi,
das Gerät ist nicht "NEU", wenn du ihn letztes Jahr gekauft hast und .....
Egal, würdest du dein Gerät wieder erkennen (Seriennummer o.ä.)?
Ansonsten: Lass dir das Gerät zur Prüfung zusenden (kannst auch sendeverfolgten Versand vorab überweisen). Wenn das Gerät da ist, prüfst du, ob es deines ist.
Ist der mangeleinwand doch berechtigt, zahlst du Artikelpreis und Porto (auf der Art, wie der Käufer gezahlt hat, ggf also unbedingt PP).
Wenn mit PP bezahlt, würde der Käufer sich wahrscheinlich sein Geld eh zurückholen, so kannst du aber sicher sein, dass du dein Gerät bekommst (oder eben auch nicht)...
Bedenke auch, dass, wenn PP entscheidet dem Käufer sein Geld zurück zu geben, dir alle zivilrechtlichen Möglichkeiten offen bleiben, sollte das Problem nicht wirklich gelöst sein.