20-04-2013 22:20
Hallo,ich bräuchte mal Eure hilfe denn es geht um folgendes ein Käufer hat bei mir einen NetGear N300 Wireless ADSL2+Modemrouter DGN2200B für 25,00 Euro +5,00 Versandskosten am 6.April 2013 gekauft,ich habe diesen Router als Neu verkauft da ich ihn letztes Jahr mir für 46,97 Euro gekauft habe und bevor ich diesen Router ins Ebay setzte habe ihn noch einmal ausprobiert ob alles funktioniert und der war einwandfrei ich hatte keine probleme damit sonst hätte ich den Router nicht als Neu verkauft.
Gestern bekam ich über Ebay eine Nachricht.
Ergänzende Angaben:"Die Power LED des Routers leuchtet rot, die LAN Ports funktionieren nicht und das Gerät ist sicher nicht neu wie beschrieben, sondern hat Kratzer an der Oberfläche. Auch der Versuch das Gerät über einen Reset eventuell zum Laufen zu kriegen scheiterte, da auch der Resetknopf keinerlei Funktion zeigte. Ich bitte, da das gelieferte Gerät nicht der Beschreibung entspricht und Defekt ist, um Rücknahme und Rückerstattung. Mit freundlichen Grüßen Gerth"Der Käufer hat angefragt:Eine Rückerstattung. Die Rückerstattung beinhaltet den Artikelpreis und die ursprünglichen Versandkosten.
Ich weis das der Router weder verkratzt oder Defekt war bevor ich den als Verkauf Angeboten habe.
Warum kommt der Käufer erst jetzt ?
Es kann ja jeder nach fast über 14 Tage kommen und sagen der Router ist Defekt und zerkratzt ?
Was soll ich nur tun soll ich den Käufer das Geld und Versandskosten zurück erstatten ?
Hi,
das Gerät ist nicht "NEU", wenn du ihn letztes Jahr gekauft hast und .....
Egal, würdest du dein Gerät wieder erkennen (Seriennummer o.ä.)?
Ansonsten: Lass dir das Gerät zur Prüfung zusenden (kannst auch sendeverfolgten Versand vorab überweisen). Wenn das Gerät da ist, prüfst du, ob es deines ist.
Ist der mangeleinwand doch berechtigt, zahlst du Artikelpreis und Porto (auf der Art, wie der Käufer gezahlt hat, ggf also unbedingt PP).
Wenn mit PP bezahlt, würde der Käufer sich wahrscheinlich sein Geld eh zurückholen, so kannst du aber sicher sein, dass du dein Gerät bekommst (oder eben auch nicht)...
Bedenke auch, dass, wenn PP entscheidet dem Käufer sein Geld zurück zu geben, dir alle zivilrechtlichen Möglichkeiten offen bleiben, sollte das Problem nicht wirklich gelöst sein.