01-05-2017 17:46
Ich grine gerade in mich hinein...da tut Ebay alles, um die Käufernamen zu verschlüsseln und TE nennt jeden Käufer beim Bewerten
beim (Ebay)-namen![]()
@waldkatzen schrieb:
Folgender Fall liegt vor: Auktion beendet am 16.04. (Sonntagabend), Zahlungseingang des Käufers am 21.04. (Freitagabend, Buchungen des Tages abends auf online-Konto ersichtlich), Versandmarke (Warensendung, so in Auktion angegeben, anderer Versand war von Käufer nicht erbeten) auch am 21.04. erstellt, (Nachweis vorhanden), Abgabe im Postvertriebszentrum am 24.04. (Montag), da hier schnellerer Versand als bei Abgabe in Postfiliale, wo nur einmalig spätnachmittags abgeholt wird. Kundin fragt am 25.04. nach Verbleib der Ware, Vorgehen genau geschildert, um Geduld gebeten, da Warensendungen immer länger unterwegs sind. Ohne weitere Kontaktaufnahme beantragt sie am 29.04. Rückererstattung. Teile ihr mit, dass ich ihr gerne Versand-Belege zukommen lasse und bei der Post nachfragen werde, ob auch bei Warensendung eine Sendungsverfolgung o.ä. erfolgen kann. Daraufhin erhalte ich eine recht unverschämte Mail: ... ich solle keinen Schmarrn erzählen... Wie verhalte ich mich nun? Anfrage bei Post noch stellen? Und: kann ich wegen der unverschämten Äußerungen meine Bewertung zurück nehmen?
um welchen Artikel geht es denn?
Du hast ja nicht immer nur Warensendung angegeben, sondern auch den Versand per Brief
... und wenn ich das richtig sehe, beträgt Deine Bearbeitungszeit 1 Tag? demnach hättest Du durchaus spätestens am 22.04. den Artikel beim Versandunternehmen abliefern müssen
btw: ich wußte gar nicht, daß man als privater Versender direkt in den Briefzentren einliefern kann?
Rückerstattung kann sie natürlich durchaus "beantragen" - Du mußt aber nicht erstatten
doch.. @torwartfehler_mja....in der Nacht von Samstag auf Sonntag erfolgt keine Bearbeitung (jedenfalls in unserem
Briefzentrum hier)...aber von Sonntagabend auf Montag hin schon.....TE hätte theoretisch auch noch die Möglichkeit gehabt die Sendung am frühen Sonntagmorgen in einen Briefkasten mit Sonntagsleerung einzuwerfen....
Hallo @waldkatzen
Wenn sie per Überweisung bezahlt hat einfach warten lassen eine Rote bekommst du eh wenn die jetzt schon so unverschämt ist
Geld brauchst du nicht zurück zahlen
@waldkatzen schrieb:
Folgender Fall liegt vor: Auktion beendet am 16.04. (Sonntagabend), Zahlungseingang des Käufers am 21.04. (Freitagabend, Buchungen des Tages abends auf online-Konto ersichtlich), Versandmarke (Warensendung, so in Auktion angegeben, anderer Versand war von Käufer nicht erbeten) auch am 21.04. erstellt, (Nachweis vorhanden), Abgabe im Postvertriebszentrum am 24.04. (Montag), da hier schnellerer Versand als bei Abgabe in Postfiliale, wo nur einmalig spätnachmittags abgeholt wird. Kundin fragt am 25.04. nach Verbleib der Ware, Vorgehen genau geschildert, um Geduld gebeten, da Warensendungen immer länger unterwegs sind. Ohne weitere Kontaktaufnahme beantragt sie am 29.04. Rückererstattung. Teile ihr mit, dass ich ihr gerne Versand-Belege zukommen lasse und bei der Post nachfragen werde, ob auch bei Warensendung eine Sendungsverfolgung o.ä. erfolgen kann. Daraufhin erhalte ich eine recht unverschämte Mail: ... ich solle keinen Schmarrn erzählen... Wie verhalte ich mich nun? Anfrage bei Post noch stellen? Und: kann ich wegen der unverschämten Äußerungen meine Bewertung zurück nehmen?
!) bei Warensendung gibt es keine Sendungsverfolgung
2) deine Bewertung kannst du nicht zurücknehmen..ist nix mit Rache....
wenn die Warensendung bis Ende der Woche nicht eintrifft, kannst du online einen Nachforschungsantrag stellen
@waldkatzen schrieb:SpoilerFolgender Fall liegt vor: Auktion beendet am 16.04. (Sonntagabend), Zahlungseingang des Käufers am 21.04. (Freitagabend, Buchungen des Tages abends auf online-Konto ersichtlich), Versandmarke (Warensendung, so in Auktion angegeben, anderer Versand war von Käufer nicht erbeten) auch am 21.04. erstellt, (Nachweis vorhanden), Abgabe im Postvertriebszentrum am 24.04. (Montag), da hier schnellerer Versand als bei Abgabe in Postfiliale, wo nur einmalig spätnachmittags abgeholt wird. Kundin fragt am 25.04. nach Verbleib der Ware, Vorgehen genau geschildert, um Geduld gebeten, da Warensendungen immer länger unterwegs sind. Ohne weitere Kontaktaufnahme beantragt sie am 29.04. Rückererstattung. Teile ihr mit, dass ich ihr gerne Versand-Belege zukommen lasse und bei der Post nachfragen werde, ob auch bei Warensendung eine Sendungsverfolgung o.ä. erfolgen kann. Daraufhin erhalte ich eine recht unverschämte Mail: ... ich solle keinen Schmarrn erzählen... Wie verhalte ich mich nun? Anfrage bei Post noch stellen? Und: kann ich wegen der unverschämten Äußerungen meine Bewertung zurück nehmen?
Hallo @waldkatzen
Na super, da hast Du ja ein Glückslos gezogen.
Warensendungen können bis zu 14 Tagen unterwegs sein. Und Du kannst einen Nachforschungsantrag stellen, wobei die Erfolgsaussicht eher gering sein dürften.
Gut möglich, dass die Post die Nachforschung für die Warensendung noch gar nicht annimmt...
Und nein, Deine Bewertung kannst Du nicht zurück nehmen.