03-06-2013 19:33
Der Käufer war nach Erhalt des Artikels unzufrieden damit und wir haben vereinbart, dass ich den Kaufpreis, sowie die Versandkosten (auch für den Rückversand) erstatte und er mir den Artikel zurückschickt.
Das Geld habe ich vor über zwei Wochen erstattet und meinen Artikel bis jetzt nicht zurück erhalten. Ich habe den Käufer bereits mehrere Male angeschrieben, doch darauf erfolgte bis heute eine Reaktion.
Was kann ich tun??
und auch nur dann sinnig, wenn sendungsverfolgter Rückversand abgesprochen und bezahlt wurde ...
Wenn Ware nicht zurückkommen sollte, ankündigen
Anzeige bei der Polizei ankündigen wegen Unterschlagung.
Meist fruchten deutliche Worte..
Aber nur wenn man Worten Taten folgen läßt.
Polizei - kostet nix ,
Einschreiben,nochmals Kosten!!
Ihr habt beide recht.
?:|
Ein Einschreiben an den Käufer schicken.
Frist zur Rücksendung nennen (Datum ca 10 Werktage ab Datum deines Einschreibens).
Wenn Ware nicht zurückkommen sollte, ankündigen
Anzeige bei der Polizei ankündigen wegen Unterschlagung.
Meist fruchten deutliche Worte..
...
Um welchen Wert wird denn geredet?
Lohnt ein Aufwand?