10-05-2014 08:17
Guten Morgen,
ich konnte im Forum keine Antwort zu meiner Frage finden.. Sorry wenn es etwas länger wird..
Ich habe am 31.03. 14 ein Kleid verkauft (welches ich selbst schon länger her einmal ersteigert hatte, mir aber etwas knapp saß).
Es wurde umgehen bezahlt und ich habe sofort verschickt. Die Käuferin meldete sich nicht, keine Bewertung (machen ja viele..). Also alles in Ordnung. Dachte ich.
Am 27.04.14 bekam ich eine Mail von einem mir unbekannten Mitgliedsnamen: sie habe von mir ein Kleid gekauft, das Kleid weiter verkauft da es ihr nicht passte, und nun würde ihre Käuferin das Kleid beanstanden. Was wir nun tun sollen.
Kurze Klärung, dannn war klar dass es sich bei der mir unbekannten Person um die handelt die das Kleid von mir ersteigert hatte, sich nur unter einem anderen Namen gemeldet hat.
Sie hat das Kleid also unter diesem anderen Namen weiterverkauft. Ihre Käuferin meckert, und nun sollte ich ihr das Geld erstatten. Hatte auch gleich Fall wegen eines erheblich von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikels geöffnet.:
"Artikel unbrauchbar werde ins Müll schmeissen..." und verlangte Rückerstattung.
Ich schrieb ihr dass sie, wenn sie das Kleid wergwirft, keine Rückerstattung verlangen könne das es dann ja wieder mir gehöre (da hatte sie das Kleid ja auch gar nicht mehr).
Also gut, sie schickt es sofort zurück, so die Antwort.
11 Tage später - gestern - kam das Kleid denn auch wieder bei mir an. Ihre Käuferin musste es ja erst an sie zurückschicken.
Falls sich übrigens jemand fragt warum ich überhaupt noch Rücknahme angeboten habe - ich hatte einfach keine Lust mich mit ihr rumzustreiten. Das Kleid wurde für € 10,82 verkauft. Bei so einem Betrag pochte ich nicht darauf dass sie es behalten muss.
Dachte halt dann schick es doch zurück und gut. Dachte zwar auch ich sehe mir das gute Stück vor Rückerstattung an, und wenn Mängel wären, wäre es etwas anderes.
An dem Kleid war und ist jedoch nichts. Nach der Zeit passt es mir mittlerweile sogar auch wieder. Kurz ich bin so eigentich ganz zufrieden.
Betrag wurde an meine Käuferin zurück erstattet, der Fall ist geschlossen.
Meine Frage nun - jaaa endlich die Frage..:
"Gehört" das Kleid nun denn auch wirklich wieder mir oder besteht doch noch ein Kaufvertrag mit dieser Käuferin? Muss ich noch einen Kaufvertrag kündigen und wenn ja mit welchem Wortlaut am besten? Nur "hiermit kündige ich.." Gibt es eine Frist die eingehalten werden müsste. Ich weiß ja nicht ob sie das Kleid je doch plötzlich wieder will..
Vielen Dank fürs lange Lesen und eine Antwort