10-05-2014 08:17
Guten Morgen,
ich konnte im Forum keine Antwort zu meiner Frage finden.. Sorry wenn es etwas länger wird..
Ich habe am 31.03. 14 ein Kleid verkauft (welches ich selbst schon länger her einmal ersteigert hatte, mir aber etwas knapp saß).
Es wurde umgehen bezahlt und ich habe sofort verschickt. Die Käuferin meldete sich nicht, keine Bewertung (machen ja viele..). Also alles in Ordnung. Dachte ich.
Am 27.04.14 bekam ich eine Mail von einem mir unbekannten Mitgliedsnamen: sie habe von mir ein Kleid gekauft, das Kleid weiter verkauft da es ihr nicht passte, und nun würde ihre Käuferin das Kleid beanstanden. Was wir nun tun sollen.
Kurze Klärung, dannn war klar dass es sich bei der mir unbekannten Person um die handelt die das Kleid von mir ersteigert hatte, sich nur unter einem anderen Namen gemeldet hat.
Sie hat das Kleid also unter diesem anderen Namen weiterverkauft. Ihre Käuferin meckert, und nun sollte ich ihr das Geld erstatten. Hatte auch gleich Fall wegen eines erheblich von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikels geöffnet.:
"Artikel unbrauchbar werde ins Müll schmeissen..." und verlangte Rückerstattung.
Ich schrieb ihr dass sie, wenn sie das Kleid wergwirft, keine Rückerstattung verlangen könne das es dann ja wieder mir gehöre (da hatte sie das Kleid ja auch gar nicht mehr).
Also gut, sie schickt es sofort zurück, so die Antwort.
11 Tage später - gestern - kam das Kleid denn auch wieder bei mir an. Ihre Käuferin musste es ja erst an sie zurückschicken.
Falls sich übrigens jemand fragt warum ich überhaupt noch Rücknahme angeboten habe - ich hatte einfach keine Lust mich mit ihr rumzustreiten. Das Kleid wurde für € 10,82 verkauft. Bei so einem Betrag pochte ich nicht darauf dass sie es behalten muss.
Dachte halt dann schick es doch zurück und gut. Dachte zwar auch ich sehe mir das gute Stück vor Rückerstattung an, und wenn Mängel wären, wäre es etwas anderes.
An dem Kleid war und ist jedoch nichts. Nach der Zeit passt es mir mittlerweile sogar auch wieder. Kurz ich bin so eigentich ganz zufrieden.
Betrag wurde an meine Käuferin zurück erstattet, der Fall ist geschlossen.
Meine Frage nun - jaaa endlich die Frage..:
"Gehört" das Kleid nun denn auch wirklich wieder mir oder besteht doch noch ein Kaufvertrag mit dieser Käuferin? Muss ich noch einen Kaufvertrag kündigen und wenn ja mit welchem Wortlaut am besten? Nur "hiermit kündige ich.." Gibt es eine Frist die eingehalten werden müsste. Ich weiß ja nicht ob sie das Kleid je doch plötzlich wieder will..
Vielen Dank fürs lange Lesen und eine Antwort
mutig ein Kleidungsstück zurück zu nehmen das zwischenzeitlich ein dritter in Händen hatte......sei froh das es unversehrt bei dir gelandet ist.....was hättest du gemacht wenn das Kleid mit Flecken oder anderen Mängeln bei dir angekommen wäre?
allein das wäre für mich Grund genug so eine obskure Rücknahme nicht mitzumachen.....der einzige Grund warum man bei so einer Geschichte wohl nicht außen vor ist, wäre ein berechtigter Zweifel an der Originalität wenn es um ein Designerteil ginge.....
hier ist oft zu lesen, das Privatverkäufer unberechtigten Rücknahmen zustimmen um unliebsamen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.......die Angst vor einer schlechten Bewertung schwingt auch immer mit...
schade das sich so viele Mitglieder deswegen veräppeln lassen und den Quatsch mitmachen
"...hier ist oft zu lesen, das Privatverkäufer unberechtigten Rücknahmen zustimmen
um unliebsamen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.......
die Angst vor einer schlechten Bewertung schwingt auch immer mit...
schade das sich so viele Mitglieder deswegen veräppeln lassen und den Quatsch mitmachen..."
___________________________________________________________________________
Was ja auch berechtigt ist.
Wie schnell wird jemandem eine ungerechtfertigte, bösartige Negative gegeben -
oder unterschwellig damit gedroht, wenn er nicht im Sinne des K "spurt"??
Und dann hat man - vor allem, wenn es mehrmals vorkommt - ein total verhunztes Profil,
weil es unendlich schwer ist, diesen Makel
(in den Augen von Kaufinteressenten wie auch des Palattformbetreibers)
wieder loszuwerden.
Ich lese hier oft :
"Kommentiere doch sachlich..." oder "in 1 Jahr fällt das nicht mehr auf..."
Pfeifendeckel
...
Ein Jahr ist lang, man hat sie auf ewig und sie ist ein ständiges Ärgernis.
(Btw - ich habe keine, nichtmal eine graue,
kann aber die Befürchtungen anderer VK mühelos nachvollziehen.)
ja, natürlich hast Du (vigo) Recht wie auch karla , aber das ist ja gerade das große Dilemma der VK.
Der normale Vk kann nur abwägen, lasse ich mich erpressen oder lebe ich mit einem verhunzten Profil.
Da es naturgemäß dem Plattformbetreiber an Möglichkeiten fehlt, die Richtigkeiten der BW zu beurteilen, muß eBay sein willkürliches Bewertungssystemeinfach neu überdenken um den zunehmenden Mißbrauch zu unterbinden.
Auf andere Plattformen oder bei eBay Kleinanzeigen geht die Bewertung auch ohne prolemisches Farben-Geschrei.
Sternabzug und Textbeurteilungenen reichen vollkommen um sich ein Bild von VK zumachen.
Du schreibst: "Betrag wurde an meine Käuferin zurück erstattet, der Fall ist geschlossen."
Wie/wann wurde der Betrag zurück erstattet und wie wurde der Fall geschlossen? Es gibt da drei mögliche Szenarien:
1.) Du erstattest den Kaufpreis VOR Übergabe des Falles an das Käuferschutz-Team. Käuferin schließt Fall ohne Angabe, dass sie die Rückerstattung erhalten hat => Keine automatische Rückerstattung der Verkaufsprovision, weil dann im System nicht angekommen ist, dass tatsächlich rückabgewickelt wurde => Versuche, nachträglich noch einen Transaktionsabbruch zu melden, ansonsten frag mal beim Kundenservice nach
2) Du erstattest den Kaufpreis VOR Übergabe des Falles an das Käuferschutz-Team. Käuferin schließt Fall MIT Angabe, dass sie die Rückerstattung erhalten hat => Die Verkaufsprovision sollte in dem Fall bereits automatisch erstattet worden sein
3) Du (oder bei Paypal-Zahlung der Kundenservice) erstattest den Kaufpreis NACH Übergabe an den Käuferschutz, Fall wird durch Kundenservice geschlossen => Es ist keine Rückerstattung der Verkaufsprovision vorgesehen, denn du hattest immerhin 10 Tage Zeit, um ohne Einschaltung des Kundenservice eine einvernehmliche Lösung herbei zu führen.
Auch wenn ich dein handeln nicht unbedingt nachvollziehen kann, aber mit der Käuferin deiner Käuferin hast du nix an der Mütze.
Du hast das Kleid und bist "glücklich", deine Käuferin hat ihr Geld. Fertig.
Für einen Transaktionsabbruch, Erstattung der Verkaufsprovision durch eBay, dürfte die Frist wohl abgelaufen sein.