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Käufer schickt Ware ungefragt zurück - Fall ist noch offen

Hallo,

 

kurze Frage:

ich habe einen Artikel verkauft, der Käufer ist unzufrieden (hat die Beschreibung nicht richtig gelesen etc) und hat einen Fall eröffnet.

Es wurde mit Paypal gezahlt

 

Rücknahme habe ich ausgeschlossen.

 

Habe mit Ebay telefoniert, die meinten das ich im Recht bin und der Fall wohl sehr sicher zu meinen Gunsten entschieden wird.

Ich soll bis nä. Donnerstag abwarten, und in der Zwischenzeit nicht mit dem Käufer in Verbindung treten um die Situation nicht zu verschärfen.

 

Jetzt habe ich gestern die Ware wieder zurück erhalten (Abtellort definiert, DHL hat abgestellt).

 

Wieder mit ebay telefoniert, allgemeine Fassungslosigkeit über die Dreistigkeit des Käufers, jetzt wird der Fall mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu meinen Gunsten entschieden.

 

Der Käufer hat sich nicht mehr bei mir gemeldet. Ich denke er will mich unter Druck setzen den Kauf endlich abzubrechen.

Will ich aber nicht.

 

Frage: was mache ich denn in dem Fall das ich Recht bekomme? Die Ware ist ja jetzt bei mir. Ich würde aus Kulanzgründen diese gerne wieder an den Käufer senden (aber nur wenn er das Porto zahlt), aber was ist wenn er auf stur schaltet?

 

Habe mal gehört das es rein rechtlich gesehen überhaupt keine Veranlassung gibt die Ware zurückzusenden (menschlich gesehen nat. nicht so toll fürs Karma)?

 

Ich bin echt ratlos, sowas ist mir noch nie passiert.

 

Danke für eure Hilfe

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Antworten (7)

Antworten (7)

Wir Gewerbliche sind verplichtet die Ware innerhalb einer bestimmten Frist  ( 2 oder 4 Wochen )

ohne Angaben von Gründen zurück zu nehmen.

Warum sind die Privat  Verkäufer besser gestellt als die Gewerblichen?

tja, warum bietest auch den Paypal-Quatsch an? Mehr muss man nicht dazu sagen.

Du hast schon einige Artikel verkauft...
Da kannst doch auch mal einen Artikel zurück nehmen...
Ich denke es ist der "Braun" Artikel....
Solange du PP anbietest hat der Käufer Kundenschutz....
Du bettelst um eine rote BW.....

Falls du mit dem ganzen Verkauf-hin und her..

nicht zufrieden bist..

solltest du vor Gericht ziehen....
alles andere bringt Dir nichts...


ismene.bialkowski schrieb:

Zudem wollte er das Gerät verschenken und ist sauer weil ich keinen Umkarton verwendet habe. Sorry, er hätte doch mal kurz nachfragen können bzw mir Bescheid geben.


@ismene.bialkowski

 

Da muss keiner erst nachfragen, denn auch das Artikelfoto ist verbindlicher Bestandteil eines Angebots

 

Sollte die Produkt-Verpackung, die somit Bestandteil des Angebots ist, in einem anderen Zustand angekommen sein, als abgebildet, dann ist das als Mangel zu werten !

 

Eine Produktverpackung ist im übrigen keine Versandverpackung

 

 

 

 

 

Wer als Privat-Verkäufer PP als Zahungsoption anbietet, muß mit solchen Dingen leben.

Nur Geld, was per Überweisung auf Deinem Konto angekommen ist, gehört Dir.

Anonymous
Nicht anwendbar

Hi @ismene.bialkowski

 

Wenn Du Paypal anbietest, dann gibst Du doch selbst einen Käuferschutz und räumst praktisch eine Rücknahme bei Unzufriedenheit ein?

 

Aber auch ohne Paypal: ich würde dem Käufer einen Kaufabbruch und die Zahlung zurücksenden. Fertig. Alles andere endet doch nur in weiterem Rumärgern. Sowas passiert ja auch mehr als selten, wie Du selbst schreibst. Und wenn die Reklamation berechtigt ist, rechtfertigt es auch eine Rücksendung.

 

Geht`s um den Silk-expert? Also mich würde es ja wundern, wenn Paypal zu Deinen Gunsten entscheiden würde, wenn Du es auf eine Käuferschutzentscheidung ankommen lässt...

 

Schöne Grüße nach Erlangen. Aus Erlangen Lachender Smiley


@ismene.bialkowski schrieb:

Hallo,

 

kurze Frage:

ich habe einen Artikel verkauft, der Käufer ist unzufrieden (hat die Beschreibung nicht richtig gelesen etc) und hat einen Fall eröffnet.

Es wurde mit Paypal gezahlt

 

Rücknahme habe ich ausgeschlossen.

 

Habe mit Ebay telefoniert, die meinten das ich im Recht bin und der Fall wohl sehr sicher zu meinen Gunsten entschieden wird.

Ich soll bis nä. Donnerstag abwarten, und in der Zwischenzeit nicht mit dem Käufer in Verbindung treten um die Situation nicht zu verschärfen.

 

Jetzt habe ich gestern die Ware wieder zurück erhalten (Abtellort definiert, DHL hat abgestellt).

 

Wieder mit ebay telefoniert, allgemeine Fassungslosigkeit über die Dreistigkeit des Käufers, jetzt wird der Fall mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu meinen Gunsten entschieden.

 

Der Käufer hat sich nicht mehr bei mir gemeldet. Ich denke er will mich unter Druck setzen den Kauf endlich abzubrechen.

Will ich aber nicht.

 

Frage: was mache ich denn in dem Fall das ich Recht bekomme? Die Ware ist ja jetzt bei mir. Ich würde aus Kulanzgründen diese gerne wieder an den Käufer senden (aber nur wenn er das Porto zahlt), aber was ist wenn er auf stur schaltet?

 

Habe mal gehört das es rein rechtlich gesehen überhaupt keine Veranlassung gibt die Ware zurückzusenden (menschlich gesehen nat. nicht so toll fürs Karma)?

 

Ich bin echt ratlos, sowas ist mir noch nie passiert.

 

Danke für eure Hilfe


@ismene.bialkowski

 

es reicht schon zu lesen "es wurde mit PayPal bezahlt"

 

dadurch ist die Rücknahme nicht ausgeschlossen, und der Fall wird auch nicht "sehr sicher" zu Deinen Gunsten geschlossen

 

natürlich kannst Du ausnahmsweise Glück haben, im allgemeinen bekommt allerdings der Käufer recht und das Geld zurück

 

 

und "habe mal gehört das es rein rechtlich gesehen überhaupt keine Veranlassung etc.p.p. ..." = ist der Artikel nicht wie beschrieben, hat ein Käufer auch bei Kauf von privat das Recht, den Artikel zurückzusenden und der Verkäufer muss dann auch alle Kosten erstatten ... unabhängig davon, ob der Käufer per PayPal oder per Überweisung gezahlt hat

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