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Käufer sendet Artikel einfach zurück

Hallo Ebayer,

 

ich habe am 08.11.15 folgenden Artikel (291602210044) verkauft. Den Artikel habe ich in Plastikfolie eingewickelt, Pappe drum herum und in einen Luftpolsterbriefumschlag versandt. Heute behauptet der Käufer, der Artikel sei gebochen und unbrauchbar. Er hat das Modul schon als Einwurf-Einschreiben auf den Weg gebracht und will den Verkaufspreis zurück. Ich habe die Rücknahme ausgeschlossen, den Artikel nach besten Gewissen sicher verpackt.  Meine Frage an Euch: Muss ich den Artikel zurück nehmen und den Verkaufspreis erstatten?

LG mrspinalzo

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@mrspinalzo schrieb:

Hallo Ebayer,

 

ich habe am 08.11.15 folgenden Artikel (291602210044) verkauft. Den Artikel habe ich in Plastikfolie eingewickelt, Pappe drum herum und in einen Luftpolsterbriefumschlag versandt. Heute behauptet der Käufer, der Artikel sei gebochen und unbrauchbar. Er hat das Modul schon als Einwurf-Einschreiben auf den Weg gebracht und will den Verkaufspreis zurück. Ich habe die Rücknahme ausgeschlossen, den Artikel nach besten Gewissen sicher verpackt.  Meine Frage an Euch: Muss ich den Artikel zurück nehmen und den Verkaufspreis erstatten?

LG mrspinalzo

 

 

Hallo @mrspinalzo 😃

 

Hättest du das Modul mal wieder an diesen Kunden verkauft...http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=291584640524&aid=l***n&eu=&bidti...

...

da wäre das so nicht passiert. ];-)

 

Und Verpacken ist ne "Nebenleistung", die sich ergibt. Die Sortiermaschinen können mit unter sehr gnadenlos sein. Ebenso zustellwütige Postboten, die sowas in den viel zu engen Briefkastenschlitz würgen.

 

Wenn es jetzt auf dem Weg ist, kannst du dich streiten und ne rote BW kassieren oder eben kulant reagieren.

 

Antworten (3)

Antworten (3)

AlphaCrypt CI CI+ Modul CLASSIC R1.6 P/N: 901650 R1.6

 

@mrspinalzo

-

das ist keine geeignete Umverpackung für solch ein empfindliches Modul.....

 

die Sortiermaschinen der Deutschen Post sind bekannt für ihre "hervorragende" Arbeit

etwas das Du mit Plastikfolie und Pappe/Luftpolsterumschlag nicht verhindern kannst.....

 

zumindest ein stabiler Umkarton sollte verwendet werden - alles andere bringt nur Ärger......

(den Du selber verschuldet hast!)....

 

Rücknahme - Erstattung sämtlicher Kosten: Kaufpreis + Versandkosten + Rückversandkosten......

 

wenn Du die Rückgabe komplett erledigt hast einen Transaktionsabbruch durchführen - 

dadurch werden die berechneten Verkaufsgebühren storniert......

 


@mrspinalzo schrieb:

Hallo Ebayer,

 

ich habe am 08.11.15 folgenden Artikel (291602210044) verkauft. Den Artikel habe ich in Plastikfolie eingewickelt, Pappe drum herum und in einen Luftpolsterbriefumschlag versandt. Heute behauptet der Käufer, der Artikel sei gebochen und unbrauchbar. Er hat das Modul schon als Einwurf-Einschreiben auf den Weg gebracht und will den Verkaufspreis zurück. Ich habe die Rücknahme ausgeschlossen, den Artikel nach besten Gewissen sicher verpackt.  Meine Frage an Euch: Muss ich den Artikel zurück nehmen und den Verkaufspreis erstatten?

LG mrspinalzo

 

 

Hallo @mrspinalzo,

 

Irrelevant.

Keine Rücknahme greift nur im Fall des Nichtgefallens. Wenn das Teil tatsächlich kaputt ist, besteht ein Sachmangel. Dann darfst Du dem Käufer alle anfallenden Kosten erstatten.

Hallo,

 

ICH würde da ganix zurücknehmen. Das "Einwurfeinschreiben" ungeöffnet sicher verwahren und abwarten ...

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