am 16-11-2015 18:55
Hallo Ebayer,
ich habe am 08.11.15 folgenden Artikel (291602210044) verkauft. Den Artikel habe ich in Plastikfolie eingewickelt, Pappe drum herum und in einen Luftpolsterbriefumschlag versandt. Heute behauptet der Käufer, der Artikel sei gebochen und unbrauchbar. Er hat das Modul schon als Einwurf-Einschreiben auf den Weg gebracht und will den Verkaufspreis zurück. Ich habe die Rücknahme ausgeschlossen, den Artikel nach besten Gewissen sicher verpackt. Meine Frage an Euch: Muss ich den Artikel zurück nehmen und den Verkaufspreis erstatten?
LG mrspinalzo
Hallo,
ICH würde da ganix zurücknehmen. Das "Einwurfeinschreiben" ungeöffnet sicher verwahren und abwarten ...