14-10-2012 20:36
die Gebühren sind erheblich, wie kann ich mir das erstsparen? Wo muß ich was eingeben? Der 2 Bieter hat auch kein Interesse mehr.
Da brauchst Du nicht flüchten, es gibt bestimmt Einige die da zustimmen! 😄
Aber es ist doch auch soooo toll, mal auf fünf Iphones zu bieten - schade nur, dass dann nicht mal alle Verkäufer den Kauf bis zum bitteren Ende durchziehen, damit auch der letzte Nusskuchen (wie mein Vater sagen würde) merkt was er da eigentlich tut... ]:)
ulrike -
wie soll etwas eingeschaltet werden, das nicht vorhanden ist :^O?
flücht..........:^O 😉
wobei die Tendenz immer mehr zum Betreuten Ebayen geht......
alles nicht mehr normal.....
Ich würde einen nicht bezahlten Artikel melden und mit Verwarnung schließen, damit er sich für`s nächste Mal merkt, dass das hier kein Kindergarten ist! X-(
Nimmt ja zur Zeit echt überhand hier von wegen "Ich hab mich vertippt, kann ich mein Gebot zurückziehen??", "Huch, ich habe was gekauft, was ich gar nicht wollte, Hilfe!!"
Unglaublich, wieso schaltet man sein Gehirn nicht mal vor dem Bieten/Kaufen ein?? Vielleicht sollte doch ne Prüfung eingeführt werden, bevor man Mitglied werden darf... ]:)
der Höchstbietende hat Zeitgleich noch ein Phone gekauft
der zweite hat auf eine anderes geboten (vermutlich auch schon den Zuschlag erhalten)
wenn Du den Rücktritt des K. "einfach so" akzeptierst, ist das Deine Entscheidung....
zur Stornierung der Verkaufsgebühren hast Du 2 Möglichkeiten:
a) nicht-bezahlten-Artikel melden
diesen Fall kannst Du (genau) 4 Tage nach Eröffnung mit einer Verwarnung für den K. schliessen
ODER
b) Transaktion abbrechen
in den ersten 7 Tagen nach Falleröffnung bist Du auf die Zustimmung des Käufers angewiesen -
wenn dieser falsch klickt und den Abbruch ablehnt, werden die Gebühren nicht storniert
(wobei dies auch am Festhalten des Kaufvertrags ausgelegt werden kann -
die Forderung aus diesem Kaufvertrag musst Du "dann" natürlich durchsetzen)...
ICH würde einen nicht-bezahlten-Artikel melden und den K. durch die Schließung des Falls verwarnen lassen -
anscheinend hat Dein K. noch auf ein anderes Handy geboten und will sich jetzt aus dem Kaufvertrag schleichen:
musste selber entscheiden....(a oder b)...
wie lautet der Ebay-Nick des Käufers (KEINE! Realdaten)...?
zum Antworten einfach auf den blauen "Antworten"-Link in Deinem Eingangsbeitrag klicken...
Kommt drauf an, wenn Ihr Euch einvernehmlich einigt, muß er den Transaktionsabbruch bestätigen. Oder Du eröffnest einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels. Hierfür dürfte es zu früh sein, ich schätze also, dass ihr Euch auf einen Transaktionsabbruch geeinigt habt.
Hierfür klickst Du hier rechts auf der Seite an, dass Du die Transaktion abbrechen möchtest: http://resolutioncenter.ebay.de/
Der Käufer muß das bestätigen. Dies geht auch nur ein mal, sollte der Käufer aus irgendwelchen Grpnden den Transaktionsabbruch ablehnen, werden die Gebühren fällig, also sprecht das vorher ab.