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Käufer unterstellt einen Plagiatsverkauf

claudi.9921
Auf Erkundungstour

Hallo, ich würde gerne eure Meinung hören zu folgender Transaktion: Habe vor 3 Wochen einen Plomo o Plata Schal verkauft, den ich selber beim Online-Shop "Brands for friends" bestellt habe, sofort nach Zahlungseingang wurde der Artikel von mir versandt, heute habe ich vom Käufer diese E-Mail erhalten:

"Der Artikel ist eindeutig und unübersehbar ein Plagiat!! Schiefe, ausgefranste Nähte, imitiertes Logoband.
Das ist für diesen Preis eine absolute Frechheit!
Sie können sich aussuchen, ob Sie mir 35
Euro zurück überweisen, oder den Artikel ganz zurücknehmen. Bei letzterer Möglichkeit werde ich gleichzeitig eine entsprechende Meldung bei eBay einreichen, damit nicht der Nächste reinfällt."

Es handelt sich aber um ein Original, wie soll ich auf diese Unterstellung reagieren, ist mir so in der Art noch nie passiert!!! Besten Dank für eure Antworten

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Antworten (5)

Antworten (5)

Ich würde vom K eine Bestätigung verlangen, dass es sich um ein Plagiat handelt. Kann er diese beibringen, würde ich mich an Brands for friends halten.

Wer weiss aus welchen Quellen die ihre Ware beziehen.

http://www.ebay.de/itm/Plomo-O-Plata-Tuch-Schal-LeoLook-NEU-ungetragen-/321087470635?ViewItem=&categ...

 

aha....

und nach einer Teilerstattung würde sie tatsächlich mit einem vermeindlichen Plagiat auf die Straße wollen 😮

 

die Ware wurde per Überweisung bezahlt, "Käuferschutz" besteht somit nicht

sie möchte das Teil einfach beim Hersteller einschicken, die werden dann prüfen, ob es ein Fake ist oder nicht

(natürlich nur, wenn du ein Astreines Gewissen hast)

Anonymous
Nicht anwendbar

Wenn du dir sicher bist das das Teil Echt ist würde ich überhaupt nichts machen.

Sag dem Käufer er soll dir ein Gutachten von einem Fachgeschäft beibringen dann siehst du weiter.

Vielleicht findest du ja die Rechnung die du beim Kauf bekommen hast noch.

holodocmk2
Auf Erkundungstour

Ich kann jetzt nur beschreiben, wie der Fall von Seiten des Käufers liefe, sofern er wirklich glaubt (und nachweisen kann), die Ware war unecht und per Paypal bezahlt hat.

 

1. Käufer eröffnet einen Fall 'Artikel nicht wie beschrieben' und erläutert, dass er eine Fälschung vermutet.

2. Verkäufer weist Fälschung von sich.

3. Fall wird nach Fristablauf an Kundenservice eskaliert

4. Kundenservice fordert Kunde auf, Nachweis durch unabhängigen Dritten erbringen zu lassen, dass es sich um eine Fälschung handelt. Das kann sein Hersteller, Fachhändler, Gutachter, etc. - das kann Kosten verursachen.

4. Kunde schafft Nachweis ran, reicht ihn ein.

5. Ebay sollte hier den Fall zugunsten des Kunden entscheiden, verlangt allerdings von Kunden noch einen Nachweis, dass der gefälschte Artikel vernichtet wurde.

6. Kunde schickt Nachweis (simples Schreiben a la "Ich habe kaputtgemacht - ichschwöre") an Ebay

7. Geld zurück an Kunde.

 

Wie man sieht, sind die Hürden hier recht hoch - ich dürfte sie wegen eines gefälschten Softwarepakets auch alle einmal überspringen, letztendlich aber nicht unangemessen.

 

Da hier ja keine Zahlung per Paypal passiert zu sein scheint,
sollten die möglichen zu erwartenden Konsequenzen deutlich geringer sein.


Wenn der Kunde natürlich zu 100% nachweisen kann, dass die Ware unecht ist, könnte er Dem Verkäufer seien Rechtsverdreher auf den Hals hetzen und Erstattung verlangen und wohl auch durchsetzen - nur dürfte das angesichts des Warenwerts eher nicht passieren.

 

Wahrscheinlich kommt am Ende eine rote Bewertung bei rum, die man dann ggf. nur sachlich kommentieren sollte, bzw - sofern nicht nachweisbare Behauptungen gemacht werden - sogar entfernen lassen könnte.

 

 

 

Schon mal überlegt das es auch Leute gibt,die im Ausland Plagiate kaufen. Wenn ich weiter denke , dann bestelle ich mir bei eBay ein Original,,,,und schwupp läuft es so wie in deinem Fall geschildert!! Lass es darauf ankommen. Die Forenhelfer haben Dir ja ansonsten schon alles geschrieben.

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