24-07-2015 09:27
Hallo Community, ich habe ein Kamera verkauft, jetzt verlangt der Käufer Rückgabe, da angeblich das Display defekt sei. Ich habe den Artikel funktionsfähig versand. Was denkt ihr, was ich jetzt tun sollte/könnte?
291511551369
Ich denke ja, falls beim Versand was kaputt geht, das dann Hermes dafür zuständig ist.
Danke für Antworten...hatte sowas bis jetzt noch nicht, Gruss R.
@roskillakaksi schrieb:
Hallo Community, ich habe ein Kamera verkauft, jetzt verlangt der Käufer Rückgabe, da angeblich das Display defekt sei. Ich habe den Artikel funktionsfähig versand. Was denkt ihr, was ich jetzt tun sollte/könnte?
291511551369
Ich denke ja, falls beim Versand was kaputt geht, das dann Hermes dafür zuständig ist.
Danke für Antworten...hatte sowas bis jetzt noch nicht, Gruss R.
Hallo @roskillakaksi 😃
Einen Transportschaden übernehmen die meisten Versanddientsleister im Gros der Fälle nur dann, wenn
1. ein sichtbarer Schaden am Paket ist,
2. die Meldefristen und -wege dann eingehalten werden und
3. die Verpackung wirklich ausreichend ist. Also z.B. Karton in Karton, ausreichend und mit geeignetem Material gepolstert.
Ein Displayschaden kann ja vieles bedeuten: mechanischer Schaden oder ein Problem bei der Bedienbarkeit.
Es wäre auch gut möglich, dass die derzeit eingelegten Batterien schwächeln etc.
Grundsätzlich schließen wir hier alle Verträge auf Basis des BGB. Das heißt - wenn PP nicht mit im Boot ist: Bei Mangel hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung. Da käme hier ja nur Reparatur in Frage und dazu muss man sich einfach mal vernünftig austauschen, ohne gleich "Rücknahme" zu brüllen.
Leider kann man nicht immer völlig ausschließen, dass ein Käufer sein eigenes Altgerät reklamiert und zurücksendet.
Wie genau du vor dem Kauf wirklich geprüft hast, wie du verpackt hast, was GENAU am Display nicht gehen soll, wisst nur ihr beide.
Du solltest dich aber von der Idee verabschieden, dass Versandschäden im jeden Fall ein Problem des Dienstleisters oder Empfängers ist und der Ausschluss einer "Rücknahme" eine Art Freibrief darstellt.
Hi!
Ich würde zurücknehmen und dem K sämtliche Kosten erstatten.
Anschliessend dem K Kaufabbruch senden und vorleistend mit einem "Danke" bewerten.
Fertig.
Hallo roskillakaksi!
Wenn der Mangel beim K besteht, würde ich als VK dafür einstehen wollen. Ich biete das, was ich als K auch gern hätte. Würdest Du eine Kam erhalten wollen und mit "keine Rücknahme" zufrieden sein?
Gehen wir mal davon aus, dass der K die Funktion zu testen versucht hat und der Mangel definitiv besteht. Ansonsten würde man auch die Kamera ja auch ohne Mangel zurückerhalten. Daneben hat man als Vk übrigens auch eine Sachmangelhaftung, auch wenn man Rücknahme und Gewährleistung ausschliesst und den Mangel nicht erwähnt.
Rollei Powerflex 210 HD 16,0 MP Digitalkamera - Schwarz, gebraucht
Verkaufspreis: Euro 52,00
Versand: Hermes Päckchen
@roskillakaksi schrieb:
Ich denke ja, falls beim Versand was kaputt geht, das dann Hermes dafür zuständig ist.
hast Du gemäß den Verpackungsrichtlinien verpackt?
selbst wenn dies erfolgt ist wird Hermes die Schadensregulierung ablehnen da die Sendung unterversichert war:
was heißt "Display defekt"?
Sprung / komplett defekt > keine Funktion?
(Akku`s sind eingelegt?)