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Käufer verlangt Versand ins Ausland obwohl ich nur nach Deutschland versende.

Hallo liebe Community,

 

vor kurzem habe ich einen Verstärker mit Sofortkaufoption (700 Eur) eingestellt. Dieser wurde nun gestern von einem Ebay-User aus Tschechien erworben (Der Ebay-User wurde erst am Tage des Kaufs erstellt, und hat natürlich noch keine Bewertungen). Der User verlangt nun von mir die Rechung und den Gesamtbetrag.

 

Nun möchte ich aber ausschließlich innerhalb Deutschlands versenden und habe das auch explizit per Ausschlussliste angegeben.

Dummerweise habe ich die Option einer Selbst-Abholung angeboten, was scheinbar die Länderbegrenzung wieder aufhebt.

 

Ich möchte den Kauf natürlich nun abbrechen, bin mir aber nicht sicher wie ich genau vorgehen soll um mich nicht noch weiter reinzureiten.

 

Möglicherweise hat jemand hiermit schon Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tipp geben? Vielen Dank im Voraus 🙂

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@reyowack77

 

Hallo - ich hatte auch schon einige Käufer aus Tschechien.

Ein "Nigeria-Bieter" war nicht darunter, es gab auch keinerlei Probleme.

 

Allerdings biete ich kein PayPal an, deshalb konnte ich ganz entspannt warten,

bis die Überweisung der Gesamtsumme auf meinem privaten Bankkonto erfolgt war...

Hallo @reyowack77

 

der Knackpunkt mit der Barzahlung bei Abholung ist nicht deine Schuld !

 

Schuld daran ist ebay, dies seit Jahrzehnten nicht gebacken kriegen, diesen Fehler endlich mal auszumerzen.

 

Ich würde - da ich annehme, dass es sich vielleicht um einen Nigeria-Bieter handelt - den Käufer bei ebay melden.

 

Meldung wegen unangemessener Forderung/Käuferverhalten

 

http://pages.ebay.de/help/policies/buying-practices.html

 

> Unangemessene Forderung stellen

 

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen und erlaubten Forderungen zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:
 

Verboten

  • Forderung, einen Artikel mit einer Versandmethode zu verschicken, die im Angebot nicht aufgeführt wird.

  • Forderung, einen Artikel an einen Ort zu schicken, der im Angebot nicht als möglicher Zielort angegeben ist.

  • Forderung, die Zahlungsmethode oder den Zahlungszeitpunkt in einer Weise zu ändern, die im Angebot nicht als Möglichkeit angegeben ist.

  • Ständiges Kaufen von Artikeln und Erhalten von Rückerstattungen außerhalb der Rücknahmebedingungen des Verkäufers.

  • Unter Androhung einer negativen Bewertung, einer niedrigen detaillierten Verkäuferbewertung oder der Öffnung einer Käuferschutzanfrage eine Teilrückerstattung oder einen Rabatt einfordern, wenn dies nicht im Angebot aufgeführt ist oder von der eBay-Garantie abgedeckt ist.

  • Forderung nach zusätzlichen Artikeln oder Leistungen außerhalb des bestehenden Angebots oder außerhalb der eBay-Garantie-Leistungen.

  • Forderung, die Transaktion außerhalb von eBay abzuschließen.


@reyowack77 schrieb:

Hallo liebe Community,

 

vor kurzem habe ich einen Verstärker mit Sofortkaufoption (700 Eur) eingestellt. Dieser wurde nun gestern von einem Ebay-User aus Tschechien erworben (Der Ebay-User wurde erst am Tage des Kaufs erstellt, und hat natürlich noch keine Bewertungen). Der User verlangt nun von mir die Rechung und den Gesamtbetrag.

 

Nun möchte ich aber ausschließlich innerhalb Deutschlands versenden und habe das auch explizit per Ausschlussliste angegeben.

Dummerweise habe ich die Option einer Selbst-Abholung angeboten, was scheinbar die Länderbegrenzung wieder aufhebt.

 

Ich möchte den Kauf natürlich nun abbrechen, bin mir aber nicht sicher wie ich genau vorgehen soll um mich nicht noch weiter reinzureiten.

 

Möglicherweise hat jemand hiermit schon Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tipp geben? Vielen Dank im Voraus 🙂


Servus @reyowack77

 

Die Ausschlussliste ist nur der erste Schritt...

Dazu braucht es noch das Häkchen,

mit dem Du Bieter ausschließt,

welche ihre bevorzugte Lieferanschrift im Ausland haben.

 

EDIT: http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

 

Den Käufer würde ich zunächst anschreiben

und ihm mitteilen,

dass Du -wie an der Liste zu erkennen - nicht an ihn versenden kannst,

aber er die Ware gerne abholen darf.

 

Für Waren,

die abgeholt werden,

besteht wohl kein Käuferschutz.

Solltest Du aber besser noch einmal nachlesen.

 

Den Käufer würde ich melden,

wenn er nicht abholen will.

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