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Käufer will Anzahlung leisten.Wie ist das dann mit dem Käufer/Verkäuferschutz?

Es geht um einen Artikel im wert von ca.400€ . Der Käufer hat Geschrieben das er so viel Geld im moment nicht auf seinem PP konto hat.

Er will ca.300€ Anzahlen und den Rest nächste Woche.

Hätte ich im Fall einer nichtzahlung des Restbetrages Verkäuferschutz?

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

 

Hallo @chakomo_123 ,

 

was hat ein nicht oder nur teilweise bezahlter Artikel mit dem PP-Verkäuferschutz zu tun?

 

Warum bezahlt der Käufer nicht die gesamte Summe nächste Woche und du versendest erst, wenn du die Zahlung erhalten hast?

 

Andere Möglichkeit: Der Käufer überweist die komplette Summe direkt auf dein Bankkonto, ohne den Umweg über PayPal.

 

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full

 

 

 

 

 

 

Antworten (3)

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3. Anspruchsberechtigung

 

PayPal schützt den Zahlungsempfänger, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

...

 

3.3. Der Zahlungsempfänger hat die Zahlung als eine Zahlung von einem PayPal-Konto erhalten ( keine Ratenzahlung, ausgenommen hiervon ist die "Ratenzahlung auf PayPal", wobei Sonderkonditionen gelten, keine Anzahlungen, keine Hinterlegungen, keine Teilzahlungen).

 

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full

 

Weise jede Teilzahlung über PayPal zurück !!! 


@chakomo_123 schrieb:

Es geht um einen Artikel im wert von ca.400€ . Der Käufer hat Geschrieben das er so viel Geld im moment nicht auf seinem PP konto hat.

Er will ca.300€ Anzahlen und den Rest nächste Woche.

Hätte ich im Fall einer nichtzahlung des Restbetrages Verkäuferschutz?

 


 

sorry..... was meinst du damit ?

glaubst du, Ebay oder PP würde dir dann das Geld geben ?

 

http://www.ebay.de/itm/Sapphire-Radeon-R9-290X-Tri-X-OC-4GB-GDDR5-2x-DVI-HDMI-DisplayPort-/281420525...

 

entweder zahlt er alles, oder nix doch hausgemachter Mumpitz

ein bischen heute und ein bischen nächste Woche, ist doch hausgemachter Mumpitz

 

du scheinst da einem PP Versprechen aufzusitzen, das es so nicht gibt,

bietest sogar ausschließlich PP an

mal von der Provision und dem Buchungsbetrag abgesehen, kann jeder................. absolut jeder K, alle Möglichkeitgrund irgendeines (angeblichen) Mangels, seinen Gesamtbetrag zurück pfeifen, du stehst dann da ziemlich belämmert im Regen

denn dein VERkäuferschutz, besteht lediglich aus 2 Positionen

sendungsverfolgter Versand, an die bei PP hinterlegte Lieferanschrift

deinem K stehen jedoch alle Wege offen, an Ware zu kommen und das Geld obendrein

 

Wofür brauchst Du Verkäuferschutz?

 

kommt die Restzahlung nicht vereinbarungsgemäß, verfällt die Anzahlung.

 

Oder möchtest Du die dann komplett zurückerstatten?

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