04-03-2014 19:01
Hallo
Ich bin nun echt verwirrt und weiss nicht weiter.
Ich habe einen Kinderwagen verkauft . Privatauktion ,Bezahlart Überweisung (kein PayPal)
gebrauchter Artikel. Sofortkauf .
Den Wagen wurde auch schnell verkauft . Doch nun möchte die Käuferin den Wagen wieder zurückschicken
und ihr Geld zurück .
Er wäre verschmutzt
(wurde vor versand gesäubert),das Dach wäre ausgeblichen .
Natürlich hat er nach über einem Jahr im Gebrauch Gebrauchsspuren)
Es war aber nichts defekt .
Nun droht die gute Frau mir sogar .
Sie will ihr Geld zurück mit "Blitzüberweisung" ansonsten Polizei und Anwalt .
Muss ich den Artikel zurücknehmen obwohl Privatauktion ?
"Privatauktion" bewahrt Dich nicht vor Ärger,wenn Du falsche oder mangelhafte Angaben in der Artikelbeschreibung geschrieben hast.
Alle erkennbaren Mängel müssen beschrieben sein.
Falls Du das nicht gemacht hast, solltest Du zurücknehmen.
Zu Polizei und Anwalt:
Die Polizei intressiert das überhaupt nicht.
Ein Anwalt (falls der Käufer den Aufwand betreibt) könnte Dir aber zivilrechtlich erheblichen Ärger bereiten,wenn Du nicht alle Mängel angegeben hast.