04-03-2014 19:01
Hallo
Ich bin nun echt verwirrt und weiss nicht weiter.
Ich habe einen Kinderwagen verkauft . Privatauktion ,Bezahlart Überweisung (kein PayPal)
gebrauchter Artikel. Sofortkauf .
Den Wagen wurde auch schnell verkauft . Doch nun möchte die Käuferin den Wagen wieder zurückschicken
und ihr Geld zurück .
Er wäre verschmutzt
(wurde vor versand gesäubert),das Dach wäre ausgeblichen .
Natürlich hat er nach über einem Jahr im Gebrauch Gebrauchsspuren)
Es war aber nichts defekt .
Nun droht die gute Frau mir sogar .
Sie will ihr Geld zurück mit "Blitzüberweisung" ansonsten Polizei und Anwalt .
Muss ich den Artikel zurücknehmen obwohl Privatauktion ?
nein, Du mußt nicht zurücknehmen.
Wenn der Kinderwagen den Zustand hatte, den Du beschrieben hast, wird die Käuferin nichts erreichen.
( Zur Polizei rennen, eine Klage gegen Dich anstrengen etc kann sie schon )
du mußt doch selbst einschätzen können ob die aufgeführten Mängel stimmen oder nicht....
auf den Fotos sieht der Wagen ganz ordentlich aus, aber alles läßt sich aufgrund der Sonneneinblendung nicht erkennen.....abgesehen davon das Flecken oder ausgebleichte Stellen nur mit Nahaufnahmen richtig dokumentiert werden können.....
problematisch ist es immer wenn Gebrauchsspuren allgemein aufgeführt werden...
da sollte man tatsächlich auf alle relevanten Details des Kinderwagens und dessen verschiedene Gebrauchsspuren eingehen......auch wenn`s ein bissel Mühe machst...
das ist halt meistens zuviel Spielraum zwischen dem was man selbst und was andere unter akzeptable oder zu vernachlässigende Gebrauchsspuren verstehen
"Privatauktion" bewahrt Dich nicht vor Ärger,wenn Du falsche oder mangelhafte Angaben in der Artikelbeschreibung geschrieben hast.
Alle erkennbaren Mängel müssen beschrieben sein.
Falls Du das nicht gemacht hast, solltest Du zurücknehmen.
Zu Polizei und Anwalt:
Die Polizei intressiert das überhaupt nicht.
Ein Anwalt (falls der Käufer den Aufwand betreibt) könnte Dir aber zivilrechtlich erheblichen Ärger bereiten,wenn Du nicht alle Mängel angegeben hast.
würde jetzt nicht sagen, das du nicht zurück nehmen mußt
Krätzerchen durch Gebrauch hast du angegeben, die Ausbleichung des Dachteiles aber nict
in der Vergrößerung sieht man die zwar ziemlich deutlich, ein K muß aber nicht auf Mängelsuche gehen, die hast du nämlich anzugeben
paderbornerin2012 schrieb:Hallo
Ich bin nun echt verwirrt und weiss nicht weiter.
Ich habe einen Kinderwagen verkauft . Privatauktion ,Bezahlart Überweisung (kein PayPal)
gebrauchter Artikel. Sofortkauf .
Den Wagen wurde auch schnell verkauft . Doch nun möchte die Käuferin den Wagen wieder zurückschicken
und ihr Geld zurück .
Er wäre verschmutzt
(wurde vor versand gesäubert),das Dach wäre ausgeblichen .
Natürlich hat er nach über einem Jahr im Gebrauch Gebrauchsspuren)
Es war aber nichts defekt .
Nun droht die gute Frau mir sogar .
Sie will ihr Geld zurück mit "Blitzüberweisung" ansonsten Polizei und Anwalt .
Muss ich den Artikel zurücknehmen obwohl Privatauktion ?
Moin
der hier?
ABC DESIGN Turbo 4S Monsters ,Kombikinderwagen mit Tragewanne inkl.Zubehör
Wenn Du mit reinem Gewissen sagen kannst,
dass der Wagen SO ist, wie beschrieben,
musst Du den Artikel auch nicht zurücknehmen,
das weisst aber NUR Du . . .
Du gibst also zu, dass Du die Mängel nicht aufgeführt hast und Deine Käuferin recht hat mit der Reklamation ?
Na dann ist es ja wohl eindeutig, dass Du den Kinderwagen zurücknehmen musst und sämtliche Kosten erstattest.
Du bist ja mal echt putzig 😞
Was kann denn die Käuferin bitteschön dazu, dass DU nicht in der Lage dazu warst, anzugeben dass das Sonnendach ausgeblichen ist ??
Nenne bitte mal den Käufernick! (ist erlaubt)